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Wärmepumpe-Förderung 2026: 19.600 Euro, und für wen mehr drin ist

Michel FrechVon Michel FrechVeröffentlicht: 13. August 2026Lesezeit: 17 Minuten
Wärmepumpe am Einfamilienhaus mit KfW-Förderung
Wärmepumpe am Einfamilienhaus mit KfW-Förderung

Für den Einbau einer Wärmepumpe gibt es einen Zuschuss der KfW aus dem Programm 458. Die Grundförderung liegt bei 30 Prozent der förderfähigen Kosten, dazu kommen Boni. Gefördert werden maximal 28.000 Euro Kosten für die erste Wohneinheit. Der Gesamtsatz ist bei 70 Prozent gedeckelt, also 19.600 Euro. Nur wer wenig verdient, kommt auf 80 Prozent und damit auf 22.400 Euro.

Das Wichtigste in 60 Sekunden

60 Sek.
Bausteine
Seit 21.07.2026: 30 % Grundförderung + 16 % Klimabonus + bis zu 40 % Einkommensbonus.
Zwei Deckel
Regelfall maximal 70 % (19.600 Euro), bei kleinen Einkommen 80 % (22.400 Euro).
Einkommen
Zählt als Durchschnitt aus dem zweiten und dritten Jahr vor dem Antrag.
Familienzuschlag
Ein Kind unter 18 senkt das angerechnete Einkommen einmalig um 10.000 Euro.
Countdown
Höchstbetrag und Klimabonus sinken ab dem 01.02.2027 halbjährlich.

Was du bekommst: die Bausteine der Heizungsförderung

Förderbausteine der Wärmepumpen-Förderung mit Deckeln bei 70 und 80 Prozent
Förderbausteine der Wärmepumpen-Förderung mit Deckeln bei 70 und 80 Prozent
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Die Förderung setzt sich aus einer Grundförderung und zwei Boni zusammen. Alle Prozentsätze beziehen sich auf die förderfähigen Gesamtkosten, und die sind gedeckelt.

BausteinSatz seit 21.07.2026Wer bekommt ihn
Grundförderung30 %alle Antragsberechtigten für die neue Heizung
Klimageschwindigkeitsbonus16 %selbstnutzende Eigentümer beim zügigen Austausch einer alten fossilen Heizung
Einkommensbonus40 %, 30 % oder 10 %selbstnutzende Eigentümer, gestaffelt nach zu versteuerndem Haushalts-Jahreseinkommen
Effizienzbonusentfälltniemand mehr
Emissionsminderungszuschlagentfälltniemand mehr

### Die zwei Deckel, die fast überall fehlen

Zwei Grenzen begrenzen deinen Zuschuss unabhängig voneinander.

Deckel 1: die förderfähigen Kosten. Maximal 28.000 Euro für die erste Wohneinheit, jeweils 15.000 Euro für die zweite bis sechste, jeweils 8.000 Euro für jede weitere. Kostet die Wärmepumpe 45.000 Euro, wird trotzdem nur mit 28.000 Euro gerechnet.

Deckel 2: der Gesamtfördersatz. Und hier steht in vielen Übersichten die falsche Zahl.

Wer du bistObergrenzeMaximaler Zuschuss
Regelfall, alle Antragsberechtigten70 %19.600 Euro
Selbstnutzer mit bis zu 30.000 Euro zu versteuerndem Haushaltsjahreseinkommen80 %22.400 Euro
Selbstnutzer mit Kind, bis zu 40.000 Euro anzusetzendes Einkommen nach Familienzuschlag80 %22.400 Euro

Das heißt in der Praxis: Wer 30 Prozent Grundförderung, 16 Prozent Klimageschwindigkeitsbonus und 30 Prozent Einkommensbonus zusammenbekommt, rechnet 76 Prozent aus. Ausgezahlt werden 70. Die letzten 6 Punkte verfallen.

Die 22.400 Euro, die überall als Maximum kursieren, erreichen also nur Haushalte im untersten Einkommensband. Für alle anderen liegt die Decke bei 19.600 Euro.

Quelle für alle Angaben in diesem Abschnitt: KfW, Merkblatt Zuschuss Nr. 458, Stand 07/2026, gültig ab 21.07.2026, auf Grundlage der BEG-EM-Richtlinie in der Fassung vom 17.07.2026.

Der Einkommensbonus ist der größte Hebel

Bis Juli 2026 gab es eine einzige Stufe: 30 Prozent bis 40.000 Euro zu versteuerndes Haushalts-Jahreseinkommen, darüber nichts. Jetzt sind es drei Stufen.

Zu versteuerndes Haushalts-JahreseinkommenEinkommensbonus
bis 30.000 Euro40 %
bis 40.000 Euro30 %
bis 50.000 Euro10 %
über 50.000 Eurokein Bonus

Dazu kommt der Familienzuschlag. Lebt mindestens ein minderjähriges Kind im Haushalt, sinkt das angerechnete Einkommen einmalig um 10.000 Euro. Die Bonussätze bleiben gleich, die Schwellen rutschen nach oben.

Für Familien sehen die Stufen damit so aus:

Zu versteuerndes Haushalts-Jahreseinkommen (mit mindestens einem Kind)Einkommensbonus
bis 40.000 Euro40 %
bis 50.000 Euro30 %
bis 60.000 Euro10 %

Das Beispiel der KfW: Eine Familie mit einem Kind und 40.000 Euro zu versteuerndem Haushaltseinkommen landet durch den Zuschlag rechnerisch bei 30.000 Euro und bekommt deshalb 40 statt 30 Prozent. Bei einer Wärmepumpe für 32.000 Euro sind das bis zum 31. Januar 2027 maximal 22.400 Euro.

Für den Familienzuschlag muss das Kind bei Antragstellung das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, und es muss eine Kindergeldberechtigung im Haushalt vorliegen. Weitere Kinderfreibeträge erkennt die KfW daneben nicht an.

### Welches Einkommen die KfW ansetzt

Der Punkt, an dem die meisten Selbsteinschätzungen danebenliegen.

Maßgeblich ist das zu versteuernde Einkommen, nicht das Brutto. Der Unterschied ist bei vielen Haushalten fünfstellig.

Gerechnet wird außerdem mit dem Durchschnitt aus dem zweiten und dritten Jahr vor dem Antragseingang. Für einen Antrag im Jahr 2026 zählen also die Einkommensteuerbescheide für 2023 und 2024, gemittelt. Das letzte Jahr spielt keine Rolle.

Drei Konsequenzen daraus:

  • Nachgewiesen wird ausschließlich über die Einkommensteuerbescheide des Finanzamts. Gehaltsabrechnungen reichen nicht.
  • Zum Zeitpunkt der Antragstellung minderjährige Personen zählen bei der Berechnung des Haushaltseinkommens nicht mit.
  • Wer 2025 deutlich mehr verdient hat als 2023 und 2024, kann trotzdem im Bonus landen. Und umgekehrt: Ein Einkommenseinbruch im laufenden Jahr hilft dir noch nicht.

Hol die beiden Bescheide raus und rechne nach, bevor du den Bonus abschreibst.

Fünf Haushalte, fünf Fördersummen

Alle Rechnungen mit denselben Annahmen: Wärmepumpe komplett 32.000 Euro, selbstgenutztes Einfamilienhaus, alte Ölheizung wird ersetzt, Antrag bis zum 31. Januar 2027.

HaushaltBausteineRechnerischNach DeckelZuschussEigenanteil
vermietetes Haus, kein Selbstnutzernur Grundförderung30 %30 %8.400 Euro23.600 Euro
Selbstnutzer, 75.000 Euro EinkommenGrund + Klimageschwindigkeit46 %46 %12.880 Euro19.120 Euro
Selbstnutzer, 48.000 Euro EinkommenGrund + Klima + 10 %56 %56 %15.680 Euro16.320 Euro
Selbstnutzer, 38.000 Euro EinkommenGrund + Klima + 30 %76 %70 %19.600 Euro12.400 Euro
Familie, 40.000 Euro Einkommen, 1 KindGrund + Klima + 40 %86 %80 %22.400 Euro9.600 Euro

Drei Dinge fallen an der Tabelle auf.

In Zeile vier verfallen sechs Prozentpunkte. Rechnerisch stehen dort 76 Prozent, ausgezahlt werden 70. Das sind 1.680 Euro, die auf dem Papier stehen und nie ankommen.

Der Sprung von Zeile drei auf Zeile vier beträgt trotzdem 3.920 Euro, ausgelöst von 10.000 Euro Einkommensdifferenz. Zwischen den Stufen liegt eine harte Kante.

Und die fünfte Zeile ist der eigentliche Hebel. Dieselben 40.000 Euro Einkommen, aber ein Kind im Haushalt: Der Familienzuschlag drückt das angerechnete Einkommen auf 30.000 Euro, damit greifen 40 Prozent Bonus und der höhere 80-Prozent-Deckel. Unterschied zur vierten Zeile: 2.800 Euro.

Wer vermietet, bekommt nur die Grundförderung. Klimageschwindigkeits- und Einkommensbonus sind an die Selbstnutzung geknüpft. Für vermietete Objekte lohnt der Blick auf die steuerliche Seite, dazu unten mehr.

Der Countdown: was Warten kostet

Ab dem 1. Februar 2027 wird die Förderung planmäßig kleiner. Zwei Stellschrauben bewegen sich gleichzeitig, jeweils zum 1. Februar und zum 1. August.

Der Förderhöchstbetrag sinkt um 750 Euro pro Halbjahr. Der Klimageschwindigkeitsbonus sinkt um 4 Prozentpunkte pro Halbjahr.

ZeitraumFörderhöchstbetragKlimageschwindigkeitsbonus
bis 31.01.202728.000 Euro16 %
ab 01.02.202727.250 Euro12 %
ab 01.08.202726.500 Euro8 %
ab 01.02.202825.750 Euro4 %
ab 01.08.202825.000 Euro0 %

Was das in Euro heißt, für einen Selbstnutzer ohne Einkommensbonus:

  • Antrag bis 31.01.2027: 46 Prozent von 28.000 Euro sind 12.880 Euro.
  • Antrag ab 01.02.2027: 42 Prozent von 27.250 Euro sind 11.445 Euro. Also 1.435 Euro weniger.
  • Antrag ab 01.08.2027: 38 Prozent von 26.500 Euro sind 10.070 Euro. Also 2.810 Euro weniger als heute.

Ein halbes Jahr Zögern kostet in diesem Profil rund 1.400 Euro. Der Handwerkertermin im Frühjahr statt im Herbst ist damit eine Geldfrage geworden.

Und im ersten Quartal 2027 kommt eine zweite Änderung, die niemand auf dem Schirm hat: Die Grundförderung sinkt für alle Wärmepumpen von 30 auf 15 Prozent. Wärmepumpen, die in der EU gefertigt wurden, bekommen dafür einen neuen Wertschöpfungsbonus von 15 Prozent. Wer ein Gerät aus asiatischer Fertigung einbauen lässt, verliert ab dann 15 Prozentpunkte.

Was du im Netz noch findest und was daran veraltet ist

Die Reform vom 21. Juli 2026 hat sich noch nicht überall herumgesprochen. Auch KI-Assistenten geben Stand August 2026 teilweise die alten Zahlen aus. Diese vier Angaben sind falsch, wenn du sie irgendwo liest.

Was oft noch stehtWas seit 21.07.2026 gilt
Klimageschwindigkeitsbonus 20 %16 %, sinkend ab 01.02.2027, ab 01.08.2028 keiner mehr
Einkommensbonus 30 % bis 40.000 Eurodreistufig: 40 % / 30 % / 10 %
Effizienzbonus 5 % für natürliches Kältemittel oder Erdwärmeersatzlos gestrichen
Förderfähige Kosten 30.000 Euro28.000 Euro, sinkend ab 01.02.2027
"Bis zu 70 Prozent Förderung" pauschal70 % im Regelfall, 80 % nur bei niedrigem anzusetzendem Einkommen
"Bis zu 22.400 Euro" pauschal19.600 Euro im Regelfall, 22.400 Euro nur im untersten Einkommensband

Der Emissionsminderungszuschlag von 2.500 Euro für Biomasseanlagen ist ebenfalls weg.

Die beiden letzten Zeilen sind die schwierigsten, weil sie in beide Richtungen falsch zitiert werden. Ältere Quellen nennen pauschal 70 Prozent und übersehen die 80er-Stufe für kleine Einkommen. Neuere Quellen greifen das KfW-Rechenbeispiel mit 22.400 Euro auf und machen daraus einen allgemeinen Höchstwert. Beides stimmt nur für einen Teil der Haushalte.

Ein Punkt, der dabei häufig durcheinandergeht: Der iSFP-Bonus von 5 Prozent existiert weiter, er gilt aber für die BAFA-Einzelmaßnahmen an der Gebäudehülle, nicht für die Heizungsförderung der KfW. Wer sich einen individuellen Sanierungsfahrplan machen lässt, bekommt davon für die Wärmepumpe selbst keinen Cent extra. Was der iSFP sonst bringt, steht im Ratgeber Sanierungsfahrplan (iSFP): Reihenfolge mit Bonus.

So läuft der Antrag ab

Die Reihenfolge ist bei der Heizungsförderung anders als bei jeder anderen Förderung, und genau daran scheitern Anträge.

Schritt 1: Fachunternehmen oder Energieeffizienz-Experten einbinden und die Bestätigung zum Antrag (BzA) erstellen lassen. Die BzA bescheinigt, dass die geplante Anlage die technischen Mindestanforderungen erfüllt. Du brauchst ihre Identifikationsnummer später für den Antrag.

Schritt 2: Liefer- oder Leistungsvertrag mit Förderbedingung abschließen. Der Vertrag muss eine aufschiebende oder auflösende Bedingung enthalten, die ihn an die Förderzusage koppelt. Ohne diese Klausel gilt der Vorhabenbeginn als erfolgt, und die Förderung ist weg.

Schritt 3: Antrag im KfW-Zuschussportal stellen. Vor dem Einbau. Mit der BzA-Nummer.

Schritt 4: Einbauen lassen.

Schritt 5: Nachweis einreichen und Auszahlung.

Zwei Fallstricke aus der Praxis:

Die Förderung ist abhängig von der Verfügbarkeit von Bundesmitteln. Einen Rechtsanspruch gibt es nicht, das schreibt die KfW ausdrücklich. Ein früher Antrag ist auch deshalb besser als ein später.

Und Zusagen sind stabil. Wer vor dem 21. Juli 2026 eine Zusage bekommen hat, behält die alten, besseren Konditionen. Die Mittel dafür sind reserviert.

### Was überhaupt gefördert wird

Das Merkblatt listet acht förderfähige Heizungstechniken auf, jeweils unter der Bedingung, dass sie die technischen Mindestanforderungen der BEG-EM-Richtlinie erfüllen:

solarthermische Anlagen, Biomasseheizungen, elektrisch angetriebene Wärmepumpen, Brennstoffzellenheizungen, wasserstofffähige Heizungen (dort nur die Investitionsmehrkosten), innovative Heizungstechnik auf Basis erneuerbarer Energien, Anschluss an ein Gebäudenetz und Anschluss an ein Wärmenetz. Kombinationen daraus sind ebenfalls förderfähig.

Zwei Punkte, die kaum jemand kennt:

  • Miete, Leasing und Contracting sind förderfähig. Du musst die Wärmepumpe nicht kaufen.
  • Bei einem Heizungsdefekt zahlt die KfW die Miete einer provisorischen Heizung mit, ab Antragstellung für höchstens ein Jahr. Wer im Januar ohne Heizung dasteht, muss also nicht überstürzt kaufen.

### Die technischen Mindestanforderungen

Ob deine Wunschanlage überhaupt gefördert wird, entscheiden vier Kriterien aus der BEG-EM-Richtlinie vom 17.07.2026. Der Anbieter sollte alle vier belegen können, bevor du unterschreibst.

1. Jahresarbeitszahl mindestens 3,0. Die Anlage muss so ausgelegt sein, dass sie über das Jahr aus einer Kilowattstunde Strom mindestens drei Kilowattstunden Wärme erzeugt. Nachgewiesen wird das nach VDI 4650 Blatt 1 (Ausgabe 2019-03).

2. Energieeffizienz nach Ökodesign. Der jahreszeitbedingte Wirkungsgrad muss bei durchschnittlichen Klimaverhältnissen erreichen:

Wärmequellebei 35 °C Vorlaufbei 55 °C Vorlauf
Luft150 %125 %
Erdwärme180 %140 %
Wasser180 %140 %

Bei Luft-Luft-Wärmepumpen gilt statt der Vorlaufwerte: bis 12 kW Heizleistung mindestens 181 Prozent und Effizienzklasse A++ oder besser, über 12 kW mindestens 150 Prozent.

3. Schallgrenze bei Luft-Wasser-Wärmepumpen. Die Geräuschemissionen des Außengeräts müssen mindestens 10 Dezibel unter den Grenzwerten der Ökodesign-Verordnung (EU 813/2013) liegen. Das ist eine harte Grenze: Wer über den Werten liegt, bekommt keinen Zuschuss.

4. Netzdienlichkeit. Neue Wärmepumpen brauchen eine digitale Schnittstelle zur netzorientierten Steuerung nach § 14a EnWG. Ab dem 1. Juli 2027 muss die Schnittstelle nach einem Format des Code of Conduct for Energy Smart Appliances ausgeführt sein, etwa EEBUS nach VDE-AR-E 2829-6. Und nach Inbetriebnahme musst du den Einbau eines intelligenten Messsystems beim Messstellenbetreiber beantragen.

Bei Sole-Wasser-Wärmepumpen mit neuer Erdwärmesondenbohrung kommt hinzu: Die Bohrfirma muss nach DVGW W120-2 zertifiziert sein, und die Bohrung braucht eine verschuldensunabhängige Versicherung.

Kältemittel: Empfohlen sind natürliche Kältemittel (Propan R290, Isobutan R600a, Propen R1270, Ammoniak R717, Wasser R718, Kohlendioxid R744). Ab dem 1. Januar 2028 werden nur noch Wärmepumpen mit natürlichen Kältemitteln gefördert. Wer eine Anlage mit synthetischem Kältemittel kauft, sollte den Einbau vorher abschließen.

Die vollständige BAFA-Liste förderfähiger Anlagen wird laufend aktualisiert. Bevor du einen Auftrag unterschreibst, lass dir vom Fachbetrieb bestätigen, dass genau dein Modell aktuell auf der Liste steht.

Wenn du vermietest oder keinen Bonus bekommst

Nicht jeder kommt an die hohen Sätze. Für vermietete Objekte gibt es nur die Grundförderung von 30 Prozent, für Haushalte über 50.000 Euro Einkommen entfällt der Einkommensbonus.

Zwei Wege bleiben.

Der Steuerbonus nach § 35c EStG. 20 Prozent der Kosten über drei Jahre, direkt von der Steuerschuld abgezogen. Er verlangt Selbstnutzung und schließt eine Förderung für dieselbe Maßnahme aus. Der Fördersatz von bis zu 46 Prozent spricht bei Selbstnutzern oberhalb der Einkommensgrenze häufig für die KfW. Ob sie im Einzelfall wirklich günstiger ist, hängt aber von den förderfähigen Kosten, den jeweiligen Höchstbeträgen, deiner Steuerschuld und dem Zeitpunkt der Entlastung ab. Für Vermieter greift § 35c nicht, dafür sind die Kosten als Erhaltungsaufwand oder über die Abschreibung ansetzbar.

Der Modernisierungskredit für den Eigenanteil. Selbst mit dem vollen Zuschuss bleibt einiges liegen: bei einer 32.000-Euro-Anlage 12.400 Euro im Regelfall, 9.600 Euro im untersten Einkommensband. Plus alles, was drumherum gemacht werden muss. Welche Wege es dafür gibt und wann sich welcher rechnet, steht im Ratgeber Modernisierungskredit: KfW, Bank oder Steuerbonus im Vergleich.

Und der Vollständigkeit halber: Viele Bundesländer und Kommunen legen eigene Programme obendrauf, teilweise kombinierbar, teilweise nicht.

Was das mit dem neuen Heizungsgesetz zu tun hat

Seit dem 28. Juli 2026 heißt das Gebäudeenergiegesetz Gebäudemodernisierungsgesetz, und die 65-Prozent-Regel ist entfallen. Viele lesen daraus: Dann muss ich ja gar nichts mehr machen.

Die Förderung sagt etwas anderes. Sie ist genau in dem Moment am höchsten, in dem der gesetzliche Druck weggefallen ist, und sie sinkt ab Februar 2027 planmäßig ab. Wer die Wärmepumpe ohnehin irgendwann einbaut, weil die alte Anlage 25 Jahre auf dem Buckel hat, rechnet jetzt mit den besten Sätzen der nächsten Jahre.

Was das Gesetz konkret vorschreibt und welche Heizungen überhaupt erlaubt sind, steht im Ratgeber Heizungsgesetz 2026: was das Gebäudemodernisierungsgesetz ändert.

Ob die Wärmepumpe technisch zu deinem Haus passt, ist eine andere Frage als die nach dem Geld. Vorlauftemperatur, Dämmstandard und Heizflächen entscheiden über die Betriebskosten. Der Eignungs-Check steht im Ratgeber Wärmepumpe: Kosten und Voraussetzungen.

Und wenn du gerade grundsätzlich planst, in welcher Reihenfolge du sanierst: Dämmen vor Heizen spart bei der Anlagengröße, das rechnet der Ratgeber Energetische Sanierung: was sich wann lohnt durch. Den Überblick über alle Programme von KfW und BAFA gibt es im Ratgeber KfW-Förderung 2026 im Überblick.

Lege für den Fördercheck nicht die letzte Gehaltsabrechnung bereit, sondern die beiden Steuerbescheide, die die KfW tatsächlich auswertet. Ein Kind kann dabei nicht nur den Bonussatz erhöhen, sondern auch den Förderdeckel von 70 auf 80 Prozent verschieben. Die richtige Reihenfolge lautet deshalb: zu versteuerndes Einkommen mitteln, Familienzuschlag berücksichtigen und erst dann die Fördersumme berechnen.

Jan-Philipp KöttingJan-Philipp Kötting
CEO von PropertyPilot

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Zusammenfassung

Die Wärmepumpe wird mit 30 Prozent Grundförderung bezuschusst, dazu kommen 16 Prozent Klimageschwindigkeitsbonus und bis zu 40 Prozent Einkommensbonus.

Entscheidend ist der Deckel darüber. Im Regelfall sind 70 Prozent von 28.000 Euro drin, also 19.600 Euro. Die vielzitierten 22.400 Euro bekommt nur, wer bis 30.000 Euro zu versteuerndes Haushaltsjahreseinkommen hat, mit Kind bis 40.000 Euro.

Genau deshalb ist der Familienzuschlag so stark: Er verschiebt die Einkommensschwelle und damit oft auch den Deckel.

Und rechne mit den richtigen Bescheiden. Die KfW nimmt den Durchschnitt aus dem zweiten und dritten Jahr vor dem Antrag, für 2026 also 2023 und 2024.

Ab dem 1. Februar 2027 sinken Höchstbetrag und Klimageschwindigkeitsbonus halbjährlich, im ersten Quartal 2027 fällt die Grundförderung für Wärmepumpen ohne EU-Fertigung auf 15 Prozent. Wer jetzt beauftragt, sichert sich die höchsten Sätze der nächsten Jahre.

Und der wichtigste praktische Punkt: erst Fachunternehmen oder Energieeffizienz-Experten einbinden und die BzA erstellen lassen, dann den Vertrag mit Förderbedingung abschließen, dann den Antrag stellen und erst nach der Zusage mit dem Einbau beginnen. Wer die Förderbedingung im Vertrag oder den Antrag vor Vorhabenbeginn übersieht, riskiert den Zuschuss.

Zwei Termine, die noch kommen: Ab dem 1. Juli 2027 muss die digitale Schnittstelle deiner Wärmepumpe nach EEBUS ausgeführt sein. Ab dem 1. Januar 2028 werden nur noch Wärmepumpen mit natürlichen Kältemitteln gefördert.

Häufig gestellte Fragen zur Sanierung

30 Prozent Grundförderung, plus 16 Prozent Klimageschwindigkeitsbonus beim Austausch einer alten fossilen Heizung, plus bis zu 40 Prozent Einkommensbonus. Die förderfähigen Kosten sind bei 28.000 Euro für die erste Wohneinheit gedeckelt. Der Gesamtsatz liegt im Regelfall bei maximal 70 Prozent, also 19.600 Euro. Auf 80 Prozent und damit 22.400 Euro kommen nur selbstnutzende Eigentümer mit bis zu 30.000 Euro zu versteuerndem Haushaltsjahreseinkommen, mit Familienzuschlag bis zu 40.000 Euro.

Nur im untersten Einkommensband. Für alle anderen greift der Deckel von 70 Prozent, also 19.600 Euro. Wer rechnerisch auf 76 Prozent kommt, bekommt trotzdem nur 70 ausgezahlt.

Das zu versteuernde Haushaltsjahreseinkommen, gemittelt aus dem zweiten und dritten Jahr vor dem Antragseingang. Für einen Antrag im Jahr 2026 also der Durchschnitt aus 2023 und 2024. Nachgewiesen wird ausschließlich über die Einkommensteuerbescheide des Finanzamts. Minderjährige Haushaltsmitglieder zählen nicht mit.

Nein. Der Effizienzbonus von 5 Prozent für natürliche Kältemittel oder Erdwärme ist zum 21. Juli 2026 entfallen, ebenso der Emissionsminderungszuschlag von 2.500 Euro.

16 Prozent. Er sinkt erstmals am 1. Februar 2027 und danach jeweils zum 1. Februar und 1. August um 4 Prozentpunkte. Ältere Quellen nennen noch 20 Prozent, das gilt für Anträge ab dem 21. Juli 2026 nicht mehr.

Das zu versteuernde Haushalts-Jahreseinkommen, nicht das Bruttoeinkommen. Die Stufen: 40 Prozent bis 30.000 Euro, 30 Prozent bis 40.000 Euro, 10 Prozent bis 50.000 Euro. Lebt mindestens ein minderjähriges Kind im Haushalt, sinkt das angerechnete Einkommen um 10.000 Euro.

Die Grundförderung von 30 Prozent ja. Klimageschwindigkeitsbonus und Einkommensbonus sind an die Selbstnutzung geknüpft und entfallen bei Vermietung.

Nachdem ein Fachunternehmen oder Energieeffizienz-Experte die BzA erstellt hat und du den Vertrag mit aufschiebender oder auflösender Förderbedingung abgeschlossen hast, aber vor dem Einbau. Ohne die Förderbedingung gilt das Vorhaben mit Vertragsabschluss als begonnen und die Förderung ist gefährdet.

Unter der Annahme, dass Anlagenkosten und technische Planung unverändert bleiben, rechnerisch nicht. Förderhöchstbetrag und Klimageschwindigkeitsbonus sinken ab Februar 2027 halbjährlich. Für einen Selbstnutzer ohne Einkommensbonus kostet ein halbes Jahr Warten in der hier verwendeten Beispielrechnung rund 1.400 Euro Zuschuss. Ändern sich Angebot, Leistungsumfang oder Technik, musst du neu vergleichen.

Im ersten Quartal 2027 soll die Grundförderung für alle Wärmepumpen von 30 auf 15 Prozent sinken. Wärmepumpen aus EU-Fertigung erhalten dann einen Wertschöpfungsbonus von 15 Prozent und stehen damit wieder bei 30. Geräte ohne EU-Fertigung verlieren 15 Prozentpunkte.

Ja. Vor dem 21. Juli 2026 bewilligte Anträge sind rechtsverbindliche Zusagen zu den damaligen Bedingungen, die Bundesmittel sind reserviert.

Mindestens 3,0, ausgelegt und nachgewiesen nach VDI 4650 Blatt 1 (Ausgabe 2019-03). Die Berechnung liefert dein Fachbetrieb. Frag sie ausdrücklich ein, bevor du unterschreibst, denn ohne die 3,0 gibt es keinen Zuschuss.

Nein. Sie müssen auf der BAFA-Liste förderfähiger Anlagen stehen, die Ökodesign-Werte erreichen und bei Luft-Wasser-Modellen mindestens 10 Dezibel unter der Schallgrenze der EU-Verordnung 813/2013 liegen. Ab dem 1. Januar 2028 sind nur noch Anlagen mit natürlichen Kältemitteln wie Propan (R290) oder CO2 (R744) förderfähig.

Für dieselbe Maßnahme nicht. Du wählst entweder die Förderung oder den Steuerbonus. Die höheren prozentualen Fördersätze sprechen häufig für die KfW. Welche Variante für dich besser ist, hängt jedoch von den förderfähigen Kosten und Höchstbeträgen, deiner tatsächlichen Steuerschuld sowie davon ab, wann du die Entlastung erhältst. Vergleiche deshalb beide Wege mit deinen konkreten Zahlen.

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Michel Frech
Über den Autor
Michel Frech

Studierter Betriebswirt, hat zuvor Startups mit aufgebaut und entwickelt heute das digitale Zuhause für die eigene Immobilie.

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Verwendete Quellen

  • BMWE, Förderrichtlinie für die Bundesförderung für effiziente Gebäude, Einzelmaßnahmen (BEG EM), vom 17. Juli 2026. Quelle für die technischen Mindestanforderungen an die Wärmepumpe: Jahresarbeitszahl mindestens 3,0 (Nachweis nach VDI 4650 Blatt 1: 2019-03), Ökodesign-Effizienzwerte je Wärmequelle und Vorlauftemperatur (Nummer 3.4.2), Netz- und Systemdienlichkeit nach § 14a EnWG mit EEBUS ab 01.07.2027 (Nummer 3.4.3), Kältemittel-Regel und Frist 01.01.2028 (Nummer 3.4.4), Schallgrenze 10 dB unter EU 813/2013 (Nummer 3.4.5), DVGW W120-2 für Erdwärmesondenbohrungen (Nummer 3.4.6), Fördersatz-Tabelle (Nummer 8.4.1). Als PDF im Projektordner abgelegt.
Transparenzhinweis

Dieser Ratgeber wurde mit KI-Unterstützung erstellt und anschließend redaktionell geprüft. Wir freuen uns über Hinweise und Korrekturen an [email protected].

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