Der Energieausweis zeigt, wie energieeffizient ein Gebäude ist, und ist beim Verkauf und bei der Vermietung Pflicht. Es gibt zwei Arten: den günstigeren Verbrauchsausweis und den aussagekräftigeren Bedarfsausweis. Er gilt zehn Jahre und muss spätestens bei der Besichtigung vorgelegt werden.
Was ist der Energieausweis?
Der Energieausweis ist ein Dokument, das die energetische Qualität eines Gebäudes bewertet. Er ordnet die Immobilie in eine Effizienzklasse von A+ bis H ein, ähnlich wie bei Haushaltsgeräten, und macht so den Energiebedarf vergleichbar.
Rechtliche Grundlage ist das Gebäudemodernisierungsgesetz (GModG). So heißt seit dem 29. Juli 2026 das frühere Gebäudeenergiegesetz. Käufer und Mieter sollen vor der Entscheidung erkennen können, welche Energiekosten auf sie zukommen.
Was sich mit der Umbenennung für den Energieausweis geändert hat: bislang wenig. Zum 1. Januar 2027 kommen geänderte Primärenergiefaktoren und geänderte Referenzgebäude, die in die Berechnung einfließen. Was das neue Gesetz sonst regelt, steht im Ratgeber Heizungsgesetz 2026: was das Gebäudemodernisierungsgesetz ändert.
Verbrauchsausweis oder Bedarfsausweis?
Es gibt zwei Arten von Energieausweis, die sich in Aussagekraft und Preis unterscheiden.
Für ältere Häuser mit wenigen Wohnungen und schlechtem energetischen Stand ist oft der Bedarfsausweis vorgeschrieben. In vielen anderen Fällen kannst du wählen.
Wann ist der Energieausweis Pflicht?
Beim Verkauf und bei der Neuvermietung ist der Energieausweis Pflicht. Du musst ihn dem Interessenten spätestens bei der Besichtigung unaufgefordert vorlegen und mit der Übergabe aushändigen.
Es gibt aber Ausnahmen. Für sehr kleine Gebäude mit weniger als 50 Quadratmetern Nutzfläche und für Baudenkmäler brauchst du keinen Energieausweis (§ 79 GModG).
Liegt zum Zeitpunkt der Anzeige bereits ein Energieausweis vor, müssen fünf Angaben ins Inserat (§ 87 GModG):
- die Art des Ausweises, also Bedarfs- oder Verbrauchsausweis
- der Endenergiebedarf oder Endenergieverbrauch
- die wesentlichen Energieträger für die Heizung
- das Baujahr des Gebäudes
- die Energieeffizienzklasse
Fehlt der Ausweis oder eine dieser Pflichtangaben, drohen Bußgelder.
Was kostet ein Energieausweis?
Die Kosten hängen vom Typ ab. Ein Verbrauchsausweis ist deutlich günstiger als ein Bedarfsausweis, weil er weniger Aufwand macht.
Grobe Kostenorientierung Ein Verbrauchsausweis kostet meist rund 50 bis 150 Euro, online teils ab etwa 70 Euro. Ein Bedarfsausweis für ein Einfamilienhaus liegt grob bei 300 bis 600 Euro, bei größeren Gebäuden mehr. Die Preise schwanken je nach Anbieter und Gebäude. (Stand: August 2026, Orientierung nach Verbraucherzentrale und dena.)
Vorsicht bei sehr billigen Online-Angeboten. Ein seriöser Ausweis braucht korrekte Gebäudedaten, und der Aussteller haftet für die Richtigkeit.
Wie bekommst du einen Energieausweis?
Einen Energieausweis stellen qualifizierte Fachleute aus, etwa Energieberater, bestimmte Handwerksmeister, Architekten oder Ingenieure. Für den Verbrauchsausweis reichst du die Heizkostenabrechnungen der letzten Jahre ein. Für den Bedarfsausweis nimmt der Aussteller das Gebäude technisch auf.
Plane etwas Vorlauf ein, gerade wenn du ohnehin verkaufen willst. Den Ausweis brauchst du früh, nicht erst beim Notar.
„Eine schwächere Energieklasse muss kein Verkaufshindernis sein. Kritisch wird es, wenn Interessenten die Zahl sehen, aber keinen belastbaren Plan für die nächsten Schritte bekommen. Lege deshalb neben dem Energieausweis vorhandene Sanierungsnachweise und realistische Maßnahmen offen. So wird aus einem abstrakten Risiko eine besser einschätzbare Entscheidung.“
Jan-Philipp KöttingCEO von PropertyPilot
Zusammenfassung
Der Energieausweis gehört beim Verkauf und bei der Vermietung dazu, ohne ihn geht es nicht. Wähle, wenn du darfst, bewusst zwischen dem günstigen Verbrauchsausweis und dem aussagekräftigen Bedarfsausweis. Er gilt zehn Jahre und muss schon in der Anzeige und bei der Besichtigung parat sein. Besorg ihn früh, denn er ist eine der Pflichtunterlagen für den Verkauf.
Häufig gestellte Fragen zur Sanierung
Studierter Betriebswirt, hat zuvor Startups mit aufgebaut und entwickelt heute das digitale Zuhause für die eigene Immobilie.
Alle Artikel von Michel Frech →Verwendete Quellen
- § 80 GModG (früher GEG), Ausstellung und Verwendung, neuer Ausweis nach umfassender Sanierung
- § 87 GModG (früher GEG), Pflichtangaben in Immobilienanzeigen
- BBSR, GEG-Infoportal, Neuregelungen mit dem Gebäudemodernisierungsgesetz
- Bundesgesetzblatt 2026 I Nr. 226 vom 28.07.2026, Verkündung des GModG
- Verbraucherzentrale und Deutsche Energie-Agentur (dena), Kosten und Ausstellung des Energieausweises
- Abrufstand: 4. August 2026, Rechtsstand aktualisiert am 7. August 2026
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