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Energieausweis: Pflicht, Kosten, Ablauf

Michel FrechVon Michel FrechVeröffentlicht: 9. August 2026Aktualisiert am 10. August 2026Lesezeit: 4 Minuten
Energieausweis mit Effizienzklasse
Energieausweis mit Effizienzklasse

Der Energieausweis zeigt, wie energieeffizient ein Gebäude ist, und ist beim Verkauf und bei der Vermietung Pflicht. Es gibt zwei Arten: den günstigeren Verbrauchsausweis und den aussagekräftigeren Bedarfsausweis. Er gilt zehn Jahre und muss spätestens bei der Besichtigung vorgelegt werden.

Das Wichtigste in 60 Sekunden

60 Sek.
Pflicht
Bei Verkauf und Vermietung — fehlt er, drohen Bußgelder.
Typen
Verbrauchsausweis (Heizkosten der Bewohner) oder Bedarfsausweis (technische Analyse).
Kosten
Etwa 50 bis 150 Euro für den Verbrauchs-, 300 bis 600 Euro für den Bedarfsausweis.
Gültigkeit
Zehn Jahre ab Ausstellung.
Infografik: Energieausweis: Pflicht, Kosten, Ablauf
Infografik: Energieausweis: Pflicht, Kosten, Ablauf
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Was ist der Energieausweis?

Der Energieausweis ist ein Dokument, das die energetische Qualität eines Gebäudes bewertet. Er ordnet die Immobilie in eine Effizienzklasse von A+ bis H ein, ähnlich wie bei Haushaltsgeräten, und macht so den Energiebedarf vergleichbar.

Rechtliche Grundlage ist das Gebäudemodernisierungsgesetz (GModG). So heißt seit dem 29. Juli 2026 das frühere Gebäudeenergiegesetz. Käufer und Mieter sollen vor der Entscheidung erkennen können, welche Energiekosten auf sie zukommen.

Was sich mit der Umbenennung für den Energieausweis geändert hat: bislang wenig. Zum 1. Januar 2027 kommen geänderte Primärenergiefaktoren und geänderte Referenzgebäude, die in die Berechnung einfließen. Was das neue Gesetz sonst regelt, steht im Ratgeber Heizungsgesetz 2026: was das Gebäudemodernisierungsgesetz ändert.

Verbrauchsausweis oder Bedarfsausweis?

Es gibt zwei Arten von Energieausweis, die sich in Aussagekraft und Preis unterscheiden.

MerkmalVerbrauchsausweisBedarfsausweis
Grundlagetatsächlicher Verbrauch der letzten Jahretechnische Analyse des Gebäudes
Aussagekrafthängt vom Heizverhalten der Bewohner abobjektiv, unabhängig vom Nutzer
Kostengünstigerteurer
Pflichtbei bestimmten älteren Gebäuden nicht zulässigfür kleine, alte Häuser oft vorgeschrieben

Für ältere Häuser mit wenigen Wohnungen und schlechtem energetischen Stand ist oft der Bedarfsausweis vorgeschrieben. In vielen anderen Fällen kannst du wählen.

Wann ist der Energieausweis Pflicht?

Beim Verkauf und bei der Neuvermietung ist der Energieausweis Pflicht. Du musst ihn dem Interessenten spätestens bei der Besichtigung unaufgefordert vorlegen und mit der Übergabe aushändigen.

Es gibt aber Ausnahmen. Für sehr kleine Gebäude mit weniger als 50 Quadratmetern Nutzfläche und für Baudenkmäler brauchst du keinen Energieausweis (§ 79 GModG).

Liegt zum Zeitpunkt der Anzeige bereits ein Energieausweis vor, müssen fünf Angaben ins Inserat (§ 87 GModG):

  • die Art des Ausweises, also Bedarfs- oder Verbrauchsausweis
  • der Endenergiebedarf oder Endenergieverbrauch
  • die wesentlichen Energieträger für die Heizung
  • das Baujahr des Gebäudes
  • die Energieeffizienzklasse

Fehlt der Ausweis oder eine dieser Pflichtangaben, drohen Bußgelder.

Was kostet ein Energieausweis?

Die Kosten hängen vom Typ ab. Ein Verbrauchsausweis ist deutlich günstiger als ein Bedarfsausweis, weil er weniger Aufwand macht.

Grobe Kostenorientierung Ein Verbrauchsausweis kostet meist rund 50 bis 150 Euro, online teils ab etwa 70 Euro. Ein Bedarfsausweis für ein Einfamilienhaus liegt grob bei 300 bis 600 Euro, bei größeren Gebäuden mehr. Die Preise schwanken je nach Anbieter und Gebäude. (Stand: August 2026, Orientierung nach Verbraucherzentrale und dena.)

Vorsicht bei sehr billigen Online-Angeboten. Ein seriöser Ausweis braucht korrekte Gebäudedaten, und der Aussteller haftet für die Richtigkeit.

Wie bekommst du einen Energieausweis?

Einen Energieausweis stellen qualifizierte Fachleute aus, etwa Energieberater, bestimmte Handwerksmeister, Architekten oder Ingenieure. Für den Verbrauchsausweis reichst du die Heizkostenabrechnungen der letzten Jahre ein. Für den Bedarfsausweis nimmt der Aussteller das Gebäude technisch auf.

Plane etwas Vorlauf ein, gerade wenn du ohnehin verkaufen willst. Den Ausweis brauchst du früh, nicht erst beim Notar.

„Eine schwächere Energieklasse muss kein Verkaufshindernis sein. Kritisch wird es, wenn Interessenten die Zahl sehen, aber keinen belastbaren Plan für die nächsten Schritte bekommen. Lege deshalb neben dem Energieausweis vorhandene Sanierungsnachweise und realistische Maßnahmen offen. So wird aus einem abstrakten Risiko eine besser einschätzbare Entscheidung.“

Jan-Philipp KöttingJan-Philipp Kötting
CEO von PropertyPilot

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Zusammenfassung

Der Energieausweis gehört beim Verkauf und bei der Vermietung dazu, ohne ihn geht es nicht. Wähle, wenn du darfst, bewusst zwischen dem günstigen Verbrauchsausweis und dem aussagekräftigen Bedarfsausweis. Er gilt zehn Jahre und muss schon in der Anzeige und bei der Besichtigung parat sein. Besorg ihn früh, denn er ist eine der Pflichtunterlagen für den Verkauf.

Häufig gestellte Fragen zur Sanierung

Beim Verkauf und bei der Neuvermietung. Du musst ihn dem Interessenten spätestens bei der Besichtigung zeigen und bei der Übergabe aushändigen. Ausgenommen sind kleine Gebäude unter 50 Quadratmetern Nutzfläche und Baudenkmäler (§ 79 GModG).

Der Verbrauchsausweis beruht auf den tatsächlichen Heizkosten der letzten Jahre und hängt vom Heizverhalten der Bewohner ab. Der Bedarfsausweis beruht auf einer technischen Analyse des Gebäudes und ist objektiver. Für kleine, alte Häuser ist oft der Bedarfsausweis vorgeschrieben.

Zehn Jahre ab dem Ausstellungsdatum (§ 79 GModG). Danach brauchst du für einen erneuten Verkauf oder eine Neuvermietung einen neuen Ausweis. Vorher wird einer nötig, wenn du das Gebäude umfassend sanierst und dabei die energetischen Werte fürs ganze Gebäude neu berechnet werden. Dann ist ein neuer Bedarfsausweis auszustellen (§ 80 Abs. 3 GModG).

Beim Verkauf oder der Vermietung ohne gültigen Energieausweis drohen Bußgelder. Außerdem verunsichert ein fehlender Ausweis Käufer und Mieter. Besorg ihn deshalb rechtzeitig vor der Vermarktung.

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Michel Frech
Über den Autor
Michel Frech

Studierter Betriebswirt, hat zuvor Startups mit aufgebaut und entwickelt heute das digitale Zuhause für die eigene Immobilie.

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Verwendete Quellen

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Dieser Ratgeber wurde mit KI-Unterstützung erstellt und anschließend redaktionell geprüft. Wir freuen uns über Hinweise und Korrekturen an [email protected].

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