Für die energetische Sanierung deiner Immobilie gibt es Förderung vom Staat, vor allem über die KfW und das BAFA. Grob gilt: Das BAFA fördert Einzelmaßnahmen an der Gebäudehülle und der Anlagentechnik, die Heizungsoptimierung sowie Fachplanung und Baubegleitung. Die KfW fördert die Sanierung zum Effizienzhaus und den Heizungstausch. Die Förderung gibt es als Zuschuss oder als zinsgünstigen Kredit.
Wer fördert was: KfW und BAFA
Die staatliche Förderung für energetisches Sanieren teilt sich auf zwei Häuser auf. Beide arbeiten unter dem Dach der Bundesförderung für effiziente Gebäude, kurz BEG.
Das BAFA, das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle, gibt Zuschüsse für Maßnahmen an der Gebäudehülle und der Anlagentechnik ohne Heizung, für die Heizungsoptimierung sowie für Fachplanung und Baubegleitung. Die KfW, die staatliche Förderbank, vergibt zinsgünstige Kredite mit Tilgungszuschuss für umfassende Sanierungen zum Effizienzhaus und kümmert sich um die Heizungsförderung.
Welche Maßnahmen werden gefördert?
Gefördert wird, was ein Gebäude energetisch besser macht. Die folgende Übersicht zeigt die typische Zuordnung. Die konkreten Sätze ändern sich, prüfe sie vor jeder Entscheidung.
Was sich zum 21. Juli 2026 geändert hat
Die Bundesförderung für effiziente Gebäude wurde zusammen mit dem neuen Gebäudemodernisierungsgesetz umgebaut. Die neuen Bedingungen gelten seit dem 21. Juli 2026. Anträge, die vor dem 20. Juli zugesagt wurden, sind davon nicht betroffen.
Bei der Sanierungsförderung zum Effizienzhaus (KfW 261) hat sich zum selben Termin Folgendes geändert:
Beim BAFA-Teil der Förderung, also den Effizienzmaßnahmen an der Gebäudehülle, hat sich zusätzlich Folgendes geändert (Stand 07.08.2026, direkt bei bafa.de geprüft):
- Erweiterung der Antragsberechtigung
- Anpassung der Höchstgrenzen bei Wohn- und Nichtwohngebäuden
- Anpassung der Fördersätze der Boni
- neuer Familienzuschlag beim Einkommensbonus
- neue Bedingungen für den iSFP-Bonus
- ab 2027 ein neuer Bonus für besonders energieineffiziente Gebäude sowie ein Wertschöpfungsbonus für Wärmepumpen aus Produktion in der Union
- keine Förderung mehr für energieeffiziente Innenbeleuchtungssysteme bei Nichtwohngebäuden
Für Anträge ab dem 21. Juli 2026 muss eine neue technische Projektbeschreibung mit neuer TPB-ID erstellt werden. Die Zuständigkeiten bleiben: KfW für die Heizungsförderung, BAFA für die übrigen Effizienzmaßnahmen.
Quellen: Die Bundesregierung, Meldung zum Gebäudemodernisierungsgesetz vom 29.07.2026; BMWE, Pressemitteilung zur Reform der Gebäudeförderung vom 08.07.2026; BAFA, Förderprogramm im Überblick.
Was das neue Gesetz sonst regelt und warum die 65-Prozent-Regel entfallen ist, steht im Ratgeber Heizungsgesetz 2026: was das Gebäudemodernisierungsgesetz ändert.
Die wichtigsten Programme im Überblick
Diese Tabelle bündelt die vier zentralen Programme mit Förderform, Höhe, Antragsweg und Link.
Die Tilgungszuschüsse beim Effizienzhaus
Beim Kredit 261 wird dir ein Teil des Kredits erlassen. Auf dem Konto landet also kein Geld, dafür schrumpft die Restschuld. Wie stark, hängt an der erreichten Effizienzhaus-Stufe.
Darauf kommen drei Boni, die sich untereinander kombinieren lassen:
- NH-Klasse (Nachhaltigkeitszertifizierung): plus 5 Prozentpunkte
- Worst Performing Building, also ein energetisch besonders schlechtes Gebäude: plus 10 Prozentpunkte
- Serielle Sanierung: plus 15 Prozentpunkte
Bei den BEG-Einzelmaßnahmen gibt es einen eigenen, kleineren WPB-Bonus: ab dem ersten Quartal 2027 zusätzlich 5 Prozentpunkte, allerdings ausschließlich für Sanierungsmaßnahmen an der Gebäudehülle (Nummer 5.1 Buchstabe a der BEG-EM-Richtlinie) und nur in Verbindung mit einem iSFP.
Für Fachplanung und Baubegleitung sowie für die Nachhaltigkeitszertifizierung gibt es jeweils 50 Prozent Tilgungszuschuss, gerechnet auf einen eigenen Kreditbetrag: 10.000 Euro pro Vorhaben bei Ein- und Zweifamilienhäusern, 4.000 Euro je Wohneinheit bei Mehrfamilienhäusern mit maximal 40.000 Euro pro Vorhaben.
Zwei Punkte, die aus der Tabelle folgen und in Beratungsgesprächen selten fallen:
Die Stufen 85 EE und 70 EE bringen null Prozent Tilgungszuschuss. Der zinsgünstige Kredit bleibt, geschenkt bekommst du nichts. Wer eine Förderung im engeren Sinn will, muss auf 55 EE oder besser.
Die Boni sind größer als die Grundstufen. Ein Worst Performing Building, das seriell auf 55 EE saniert und die NH-Klasse erreicht, kommt auf 5 plus 10 plus 15 plus 5, also 35 Prozent. Die Stufe selbst steuert davon nur 5 Punkte bei.
Grundförderung, Höchstbeträge, Boni und Degressionstermine der Heizungsförderung sind über das KfW-Merkblatt 458 belegt, die Tilgungszuschüsse über das Merkblatt 261, die BAFA-Grundförderung über die BEG-FAQ des Bundeswirtschaftsministeriums. Weil sich die Sätze laufend ändern, und ab Februar 2027 planmäßig sinken, prüf sie vor jeder Entscheidung direkt bei KfW und BAFA.
Wie sich die Bausteine bei der Wärmepumpe konkret aufaddieren, was der Familienzuschlag in Euro ausmacht und was ein halbes Jahr Warten kostet, rechnet der Ratgeber Wärmepumpe-Förderung 2026: Zuschüsse sichern durch.
Der iSFP-Bonus rechnet sich anders als früher
Diese Änderung ist die unauffälligste der ganzen Reform und für kleine Sanierungen die folgenreichste.
Ein individueller Sanierungsfahrplan bringt weiterhin 5 Prozentpunkte extra auf jede darin vorgesehene Maßnahme, umgesetzt innerhalb von 15 Jahren nach Erstellung. Seit dem 21. Juli 2026 gelten dafür zwei neue Bedingungen.
Erstens eine Mindestinvestition. Der Bonus wird nur gewährt, wenn für die Sanierungsmaßnahme mindestens 30.000 Euro brutto je Wohneinheit eingesetzt werden. Bei mehreren Wohneinheiten steigt die Schwelle entsprechend: Ein Haus mit drei Wohnungen braucht mindestens 60.000 Euro (30.000 für die erste plus je 15.000 für die zweite und dritte). Und diese Summe muss in einem einzigen Antrag erreicht werden, mehrere Anträge desselben Jahres werden nicht addiert.
Zweitens, und das übersieht fast jeder: Der Bonus gilt nur für den Betrag oberhalb der Schwelle.
Das BAFA-Beispiel im Wortlaut: Bei 40.000 Euro Investitionskosten wird der iSFP-Bonus von 5 Prozent nur für 10.000 Euro gewährt. Für die ersten 30.000 Euro gilt der normale Fördersatz.
Was das in Euro heißt:
Rechne das gegen die Kosten des Sanierungsfahrplans. Bei rund 40.000 Euro Investition deckt der Bonus die Erstellung des iSFP kaum. Er lohnt sich als Geldrechnung erst bei größeren Vorhaben.
Das heißt nicht, dass der iSFP sinnlos wäre. Er ordnet die Reihenfolge, und das spart bei einer mehrstufigen Sanierung deutlich mehr als 500 Euro. Nur als Bonus-Argument trägt er bei kleinen Maßnahmen nicht mehr.
Drei weitere Punkte zum iSFP-Bonus:
- Ein Energieeffizienz-Experte muss eingebunden sein und das Vorliegen des iSFP bei der Technischen Projektbeschreibung bestätigen.
- Ausgenommen sind Wärmeerzeuger, die Heizungsoptimierung zur Emissionsminderung sowie Fachplanung und Baubegleitung.
- Der iSFP selbst muss aus der geförderten Energieberatung für Wohngebäude stammen.
Wie ein iSFP abläuft und was er kostet, steht im Ratgeber Sanierungsfahrplan (iSFP): Reihenfolge mit Bonus.
Eine dritte Möglichkeit neben KfW und BAFA übersehen viele: den Steuerbonus nach § 35c EStG. Er bringt 20 Prozent der Sanierungskosten über drei Jahre zurück, verlangt aber Selbstnutzung und schließt eine Förderung für dieselbe Maßnahme aus. Der Vergleich beider Wege steht im Ratgeber Modernisierungskredit: KfW, Bank oder Steuerbonus im Vergleich.
Wie beantragst du die Förderung?
Der wichtigste Grundsatz: Den Antrag stellst du, bevor die Maßnahme startet. Wer zuerst baut und dann fördern will, geht meist leer aus.
Beim Heizungstausch über die KfW 458 gibt es eine Besonderheit. Du schließt zuerst den Vertrag mit dem Fachunternehmen, allerdings mit einer aufschiebenden oder auflösenden Förderbedingung. Erst danach stellst du den Antrag im KfW-Zuschussportal, und zwar vor dem Einbau. Ohne diese Bedingung im Vertrag riskierst du die Förderung.
Wer die Bestätigung übernimmt, hängt von der Maßnahme ab. Für die Komplettsanierung zum Effizienzhaus (KfW 261) brauchst du einen Energie-Effizienz-Experten, der plant, bestätigt und die Umsetzung nachweist. Bei einzelnen Maßnahmen über das BAFA und beim Heizungstausch über die KfW reicht dagegen oft die Bestätigung des ausführenden Fachunternehmens. Bei der KfW läuft der Kredit über deine Bank, den Zuschuss beantragst du direkt. Beim BAFA stellst du den Antrag online.
Zuschuss oder Kredit: Was passt?
Ob sich ein Zuschuss oder ein Förderkredit mehr lohnt, hängt von deinem Vorhaben und deiner Finanzlage ab. Ein Zuschuss senkt die Kosten direkt und muss nicht zurückgezahlt werden. Ein Förderkredit hilft, wenn du eine große Summe finanzieren musst, und bringt über den Tilgungszuschuss ebenfalls einen echten Vorteil.
Bei kleineren Einzelmaßnahmen ist der Zuschuss meist der einfachere Weg. Bei einer Komplettsanierung führt oft kein Weg am KfW-Kredit vorbei.
„Vergleiche nicht nur die Förderquote, sondern die Gesamtkosten nach Förderung, inklusive Fachplanung und notwendiger Nebenarbeiten. Bei der Heizungsförderung ist ein Vertrag vor dem Antrag nicht automatisch schädlich, wenn er die vorgeschriebene aufschiebende oder auflösende Förderbedingung enthält. Übernimm diese Klausel aus den aktuellen KfW-Vorgaben, statt sie selbst zu formulieren.“
Jan-Philipp KöttingCEO von PropertyPilot
Zusammenfassung
Für die energetische Sanierung zahlt der Staat mit, über das BAFA für Einzelmaßnahmen und über die KfW für Heizung und Komplettsanierung.
Beim Heizungstausch liegt der Deckel bei 70 Prozent von 28.000 Euro förderfähigen Kosten, also 19.600 Euro. Wer bis 30.000 Euro zu versteuerndes Haushaltsjahreseinkommen hat, mit Kind bis 40.000 Euro, kommt auf 80 Prozent und damit 22.400 Euro. Bei den Einzelmaßnahmen an der Gebäudehülle liegt die Grundförderung bei 15 Prozent.
Beim Effizienzhaus-Kredit gilt: Die Stufen 85 EE und 70 EE bringen keinen Tilgungszuschuss. Ab 55 EE sind es 5 Prozent, bei 40 EE zehn, dazu Boni für Nachhaltigkeitszertifizierung, serielle Sanierung und besonders schlechte Bestandsgebäude.
Ab dem 1. Februar 2027 sinken Höchstbetrag und Klimageschwindigkeitsbonus halbjährlich, im ersten Quartal 2027 kommt der Wertschöpfungsbonus. Wer ohnehin saniert, rechnet jetzt mit den besten Sätzen der nächsten Jahre.
Stell den Antrag vor Baubeginn und hol dir früh einen Energie-Effizienz-Experten dazu, ohne ihn geht es meist nicht.
Häufig gestellte Fragen zur Sanierung
Studierter Betriebswirt, hat zuvor Startups mit aufgebaut und entwickelt heute das digitale Zuhause für die eigene Immobilie.
Alle Artikel von Michel Frech →Verwendete Quellen
- KfW 261, Wohngebäude-Kredit Effizienzhaus
- BAFA, Bundesförderung für effiziente Gebäude, Einzelmaßnahmen (BEG EM)
- BAFA, Energieberatung für Wohngebäude
- KfW, Merkblatt Zuschuss Nr. 458 "BEG Heizungsförderung für Privatpersonen, Wohngebäude", Stand 07/2026, Bestellnummer 600 000 5131, gültig ab 21.07.2026. Quelle für Grundförderung, die Obergrenzen von 70 und 80 Prozent, Förderhöchstbeträge je Wohneinheit, Degressionstermine, Einkommensbonus-Staffel, Familienzuschlag und die Ermittlung des Haushaltsjahreseinkommens. Als PDF im Projektordner abgelegt.
- KfW, Merkblatt Kredit Nr. 261 "BEG Wohngebäude, Kredit", Stand 07/2026, Bestellnummer 600 000 4854. Quelle für Kreditbetrag, Tilgungszuschuss-Stufen, Boni für NH-Klasse, Worst Performing Building und serielle Sanierung sowie die Förderhöchstbeträge für Fachplanung und Baubegleitung. Als PDF im Projektordner abgelegt.
- BMWE, Förderrichtlinie für die Bundesförderung für effiziente Gebäude, Einzelmaßnahmen (BEG EM), vom 17. Juli 2026. Quelle für die vollständige Fördersatz-Tabelle je Maßnahme (Nummer 8.4.1), die Obergrenzen 70 und 80 Prozent für alle Einzelmaßnahmen (nicht nur die Heizung), den iSFP-Bonus mit Berechnungsregel (Nummer 8.4.2), den WPB-Bonus ab Q1 2027 nur für die Gebäudehülle (Nummer 8.4.3) und die Höchstgrenzen bei Wohngebäuden (Nummer 8.3.1). Als PDF im Projektordner abgelegt.
- BAFA, Allgemeines Merkblatt zur Antragstellung, Bundesförderung für effiziente Gebäude, Einzelmaßnahmen (BEG EM), Zuschuss, Fassung für Anträge ab dem 21.07.2026. Quelle für die Höchstgrenzen der förderfähigen Ausgaben (30.000 Euro erste Wohneinheit, je 15.000 Euro für jede weitere), das Mindestinvestitionsvolumen und die neue Berechnungsweise des iSFP-Bonus, die Pflicht zum Energieeffizienz-Experten, den Bewilligungszeitraum von 36 Monaten, die zehnjährige Zweckbindung und die Kumulierungsregeln. Als PDF im Projektordner abgelegt.
- KfW, Pressemitteilung vom 08.07.2026, "Anpassungen in den KfW-Produkten der Bundesförderung für effiziente Gebäude, Start Umstellungsphase". Quelle für den Wertschöpfungsbonus ab dem ersten Quartal 2027 und die Heizungsförderung bei Nichtwohngebäuden
- BMWE, neue Gebäudeförderung ab 21. Juli 2026
- BMWE, FAQ zur BEG, A.1.2 "Wie sieht die neue BEG-Förderung aus, was ändert sich". Quelle für die BAFA-Grundförderung von 15 Prozent, den iSFP-Bonus und den WPB-Bonus
- BMWE, Newsletter Energiewende direkt 07/2026, Neuerungen bei der Bundesförderung für effiziente Gebäude
- BMWE, Dossier Bundesförderung für effiziente Gebäude, Stand 20.07.2026
- Tilgungszuschuss-Stufen je Effizienzhaus-Klasse und förderfähige Höchstkosten der BEG Einzelmaßnahmen: vor Veröffentlichung direkt in den Merkblättern von KfW und BAFA gegenprüfen
- Abrufstand: 10. August 2026
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