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KfW-Förderung 2026 im Überblick

Michel FrechVon Michel FrechVeröffentlicht: 10. August 2026Lesezeit: 13 Minuten
Energetisch saniertes Haus mit Förderung
Energetisch saniertes Haus mit Förderung

Für die energetische Sanierung deiner Immobilie gibt es Förderung vom Staat, vor allem über die KfW und das BAFA. Grob gilt: Das BAFA fördert Einzelmaßnahmen an der Gebäudehülle und der Anlagentechnik, die Heizungsoptimierung sowie Fachplanung und Baubegleitung. Die KfW fördert die Sanierung zum Effizienzhaus und den Heizungstausch. Die Förderung gibt es als Zuschuss oder als zinsgünstigen Kredit.

Das Wichtigste in 60 Sekunden

60 Sek.
Zwei Stellen
KfW für Heizungsförderung und Effizienzhaus-Kredit, BAFA für Einzelmaßnahmen und Beratung.
Grundlage
Die Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG).
Wichtigste Regel
Den Antrag IMMER vor Beginn der Maßnahme stellen.
Experten-Pflicht
Effizienzhaus nur mit Energie-Effizienz-Experten, Einzelmaßnahmen oft mit Fachunternehmer-Bestätigung.

Wer fördert was: KfW und BAFA

Die staatliche Förderung für energetisches Sanieren teilt sich auf zwei Häuser auf. Beide arbeiten unter dem Dach der Bundesförderung für effiziente Gebäude, kurz BEG.

Das BAFA, das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle, gibt Zuschüsse für Maßnahmen an der Gebäudehülle und der Anlagentechnik ohne Heizung, für die Heizungsoptimierung sowie für Fachplanung und Baubegleitung. Die KfW, die staatliche Förderbank, vergibt zinsgünstige Kredite mit Tilgungszuschuss für umfassende Sanierungen zum Effizienzhaus und kümmert sich um die Heizungsförderung.

Welche Maßnahmen werden gefördert?

Infografik: KfW-Förderung 2026 im Überblick
Infografik: KfW-Förderung 2026 im Überblick
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Gefördert wird, was ein Gebäude energetisch besser macht. Die folgende Übersicht zeigt die typische Zuordnung. Die konkreten Sätze ändern sich, prüfe sie vor jeder Entscheidung.

MaßnahmeMeist zuständig
Dämmung von Dach, Fassade, KellerBAFA (Einzelmaßnahme)
neue Fenster und TürenBAFA (Einzelmaßnahme)
neue Heizung, zum Beispiel WärmepumpeKfW (Heizungsförderung)
LüftungsanlageBAFA (Einzelmaßnahme)
Sanierung zum EffizienzhausKfW (Kredit mit Tilgungszuschuss)
Energieberatung und FachplanungBAFA (Zuschuss)

Was sich zum 21. Juli 2026 geändert hat

Die Bundesförderung für effiziente Gebäude wurde zusammen mit dem neuen Gebäudemodernisierungsgesetz umgebaut. Die neuen Bedingungen gelten seit dem 21. Juli 2026. Anträge, die vor dem 20. Juli zugesagt wurden, sind davon nicht betroffen.

WasNeu seit 21.07.2026
Grundförderung Heizungstausch30 Prozent, unverändert
Förderhöchstbetrag Heizungstausch28.000 Euro für die erste Wohneinheit statt vorher 30.000 Euro. Für die zweite bis sechste Wohneinheit je 15.000 Euro, für jede weitere je 8.000 Euro
DegressionDer Höchstbetrag sinkt erstmals am 01.02.2027, danach halbjährlich zum 01.02. und 01.08. um jeweils 750 Euro
Einkommensbonusgestaffelt: 40 Prozent bei zu versteuerndem Haushalts-Jahreseinkommen bis 30.000 Euro (vorher 30 Prozent), 30 Prozent bis 40.000 Euro, 10 Prozent bis 50.000 Euro
Familienzuschlagneu. Mindestens ein minderjähriges Kind im Haushalt senkt das angerechnete Einkommen einmalig um 10.000 Euro. Damit gelten für Familien die Schwellen 40.000, 50.000 und 60.000 Euro
Klimageschwindigkeitsbonus16 Prozent. Sinkt erstmals am 01.02.2027, danach halbjährlich um 4 Prozentpunkte, und läuft damit im Sommer 2028 aus
Effizienzbonus, Emissionsminderungszuschlagentfallen ersatzlos
Wertschöpfungsbonusneu im ersten Quartal 2027. Die Grundförderung sinkt dann für alle Wärmepumpen auf 15 Prozent, Wärmepumpen aus EU-Fertigung erhalten 15 Prozent Wertschöpfungsbonus

Bei der Sanierungsförderung zum Effizienzhaus (KfW 261) hat sich zum selben Termin Folgendes geändert:

WasNeu seit 21.07.2026
Tilgungszuschüssepauschal um 10 Prozentpunkte reduziert, über alle Effizienzhaus-Stufen
Förderhöchstbetrag Wohngebäudeeinheitlich 150.000 Euro je Wohneinheit
Bonus für die EE-Klassedie zusätzlichen 5 Prozent für Effizienzhaus-Stufen mit erneuerbaren Energien entfallen
Bonus Serielles Sanierenausgeweitet, jetzt auch 5 Prozent für die Stufe EH 70 EE statt nur für EH 40 und EH 55. Beantragung voraussichtlich ab Ende September 2026

Beim BAFA-Teil der Förderung, also den Effizienzmaßnahmen an der Gebäudehülle, hat sich zusätzlich Folgendes geändert (Stand 07.08.2026, direkt bei bafa.de geprüft):

  • Erweiterung der Antragsberechtigung
  • Anpassung der Höchstgrenzen bei Wohn- und Nichtwohngebäuden
  • Anpassung der Fördersätze der Boni
  • neuer Familienzuschlag beim Einkommensbonus
  • neue Bedingungen für den iSFP-Bonus
  • ab 2027 ein neuer Bonus für besonders energieineffiziente Gebäude sowie ein Wertschöpfungsbonus für Wärmepumpen aus Produktion in der Union
  • keine Förderung mehr für energieeffiziente Innenbeleuchtungssysteme bei Nichtwohngebäuden

Für Anträge ab dem 21. Juli 2026 muss eine neue technische Projektbeschreibung mit neuer TPB-ID erstellt werden. Die Zuständigkeiten bleiben: KfW für die Heizungsförderung, BAFA für die übrigen Effizienzmaßnahmen.

Quellen: Die Bundesregierung, Meldung zum Gebäudemodernisierungsgesetz vom 29.07.2026; BMWE, Pressemitteilung zur Reform der Gebäudeförderung vom 08.07.2026; BAFA, Förderprogramm im Überblick.

Was das neue Gesetz sonst regelt und warum die 65-Prozent-Regel entfallen ist, steht im Ratgeber Heizungsgesetz 2026: was das Gebäudemodernisierungsgesetz ändert.

Die wichtigsten Programme im Überblick

Diese Tabelle bündelt die vier zentralen Programme mit Förderform, Höhe, Antragsweg und Link.

ProgrammFörderformFörderhöhe (Stand 08/2026)AntragswegLink
KfW 458, HeizungsförderungZuschuss30 % Grundförderung, plus 16 % Klimageschwindigkeitsbonus, plus bis zu 40 % Einkommensbonus. Förderfähig bis 28.000 Euro für die erste Wohneinheit, Deckel sinkt ab 01.02.2027 halbjährlich um 750 Euro. Gesamtsatz maximal 70 % (19.600 Euro), bei bis zu 30.000 Euro anzusetzendem Haushaltsjahreseinkommen 80 % (22.400 Euro)Erst Vertrag mit dem Fachunternehmen unter Förderbedingung, dann Antrag im KfW-Zuschussportal vor UmsetzungKfW 458/)
KfW 261, Wohngebäude-Kredit EffizienzhausKredit mit TilgungszuschussKredit bis 150.000 Euro je Wohneinheit, bis zu 100 % der förderfähigen Kosten. Tilgungszuschuss je nach Effizienzhaus-Stufe, Stufen siehe Tabelle unten. Der Bonus für die EE-Klasse ist entfallen. Fachplanung und Baubegleitung zusätzlich mit 50 % TilgungszuschussÜber deine Bank, vor Vorhabenbeginn, mit Bestätigung des Energie-Effizienz-ExpertenKfW 261/)
BAFA, BEG EinzelmaßnahmenZuschuss15 % Grundförderung plus Boni. Förderfähige Ausgaben bis 30.000 Euro für die erste Wohneinheit, je 15.000 Euro für jede weitere. iSFP-Bonus 5 %, seit 21.07.2026 mit Mindestinvestition und neuer Berechnung (siehe unten). Ab 2027 kommt ein Bonus für besonders ineffiziente Gebäude dazuOnline beim BAFA, vor Auftragsvergabe; bei Anträgen mit iSFP-Bonus ist ein Energieeffizienz-Experte Pflicht, er liefert die TPB-IDBAFA BEG EM
BAFA, Energieberatung für WohngebäudeZuschuss50 % der förderfähigen Beratungskosten, maximal 650 Euro bei Ein- und Zweifamilienhäusern, maximal 850 Euro bei MehrfamilienhäusernOnline beim BAFA über den EnergieberaterBAFA EBW

Die Tilgungszuschüsse beim Effizienzhaus

Beim Kredit 261 wird dir ein Teil des Kredits erlassen. Auf dem Konto landet also kein Geld, dafür schrumpft die Restschuld. Wie stark, hängt an der erreichten Effizienzhaus-Stufe.

Effizienzhaus-StufeTilgungszuschuss
Effizienzhaus Denkmal EE5 %
Effizienzhaus 85 EE0 %
Effizienzhaus 70 EE0 %
Effizienzhaus 55 EE5 %
Effizienzhaus 40 EE10 %

Darauf kommen drei Boni, die sich untereinander kombinieren lassen:

  • NH-Klasse (Nachhaltigkeitszertifizierung): plus 5 Prozentpunkte
  • Worst Performing Building, also ein energetisch besonders schlechtes Gebäude: plus 10 Prozentpunkte
  • Serielle Sanierung: plus 15 Prozentpunkte

Bei den BEG-Einzelmaßnahmen gibt es einen eigenen, kleineren WPB-Bonus: ab dem ersten Quartal 2027 zusätzlich 5 Prozentpunkte, allerdings ausschließlich für Sanierungsmaßnahmen an der Gebäudehülle (Nummer 5.1 Buchstabe a der BEG-EM-Richtlinie) und nur in Verbindung mit einem iSFP.

Für Fachplanung und Baubegleitung sowie für die Nachhaltigkeitszertifizierung gibt es jeweils 50 Prozent Tilgungszuschuss, gerechnet auf einen eigenen Kreditbetrag: 10.000 Euro pro Vorhaben bei Ein- und Zweifamilienhäusern, 4.000 Euro je Wohneinheit bei Mehrfamilienhäusern mit maximal 40.000 Euro pro Vorhaben.

Zwei Punkte, die aus der Tabelle folgen und in Beratungsgesprächen selten fallen:

Die Stufen 85 EE und 70 EE bringen null Prozent Tilgungszuschuss. Der zinsgünstige Kredit bleibt, geschenkt bekommst du nichts. Wer eine Förderung im engeren Sinn will, muss auf 55 EE oder besser.

Die Boni sind größer als die Grundstufen. Ein Worst Performing Building, das seriell auf 55 EE saniert und die NH-Klasse erreicht, kommt auf 5 plus 10 plus 15 plus 5, also 35 Prozent. Die Stufe selbst steuert davon nur 5 Punkte bei.

Grundförderung, Höchstbeträge, Boni und Degressionstermine der Heizungsförderung sind über das KfW-Merkblatt 458 belegt, die Tilgungszuschüsse über das Merkblatt 261, die BAFA-Grundförderung über die BEG-FAQ des Bundeswirtschaftsministeriums. Weil sich die Sätze laufend ändern, und ab Februar 2027 planmäßig sinken, prüf sie vor jeder Entscheidung direkt bei KfW und BAFA.

Wie sich die Bausteine bei der Wärmepumpe konkret aufaddieren, was der Familienzuschlag in Euro ausmacht und was ein halbes Jahr Warten kostet, rechnet der Ratgeber Wärmepumpe-Förderung 2026: Zuschüsse sichern durch.

Der iSFP-Bonus rechnet sich anders als früher

Diese Änderung ist die unauffälligste der ganzen Reform und für kleine Sanierungen die folgenreichste.

Ein individueller Sanierungsfahrplan bringt weiterhin 5 Prozentpunkte extra auf jede darin vorgesehene Maßnahme, umgesetzt innerhalb von 15 Jahren nach Erstellung. Seit dem 21. Juli 2026 gelten dafür zwei neue Bedingungen.

Erstens eine Mindestinvestition. Der Bonus wird nur gewährt, wenn für die Sanierungsmaßnahme mindestens 30.000 Euro brutto je Wohneinheit eingesetzt werden. Bei mehreren Wohneinheiten steigt die Schwelle entsprechend: Ein Haus mit drei Wohnungen braucht mindestens 60.000 Euro (30.000 für die erste plus je 15.000 für die zweite und dritte). Und diese Summe muss in einem einzigen Antrag erreicht werden, mehrere Anträge desselben Jahres werden nicht addiert.

Zweitens, und das übersieht fast jeder: Der Bonus gilt nur für den Betrag oberhalb der Schwelle.

Das BAFA-Beispiel im Wortlaut: Bei 40.000 Euro Investitionskosten wird der iSFP-Bonus von 5 Prozent nur für 10.000 Euro gewährt. Für die ersten 30.000 Euro gilt der normale Fördersatz.

Was das in Euro heißt:

InvestitionskostenBetrag über der SchwelleiSFP-Bonus in Euro
30.000 Euro0 Euro0 Euro
40.000 Euro10.000 Euro500 Euro
60.000 Euro30.000 Euro1.500 Euro
100.000 Euro70.000 Euro3.500 Euro

Rechne das gegen die Kosten des Sanierungsfahrplans. Bei rund 40.000 Euro Investition deckt der Bonus die Erstellung des iSFP kaum. Er lohnt sich als Geldrechnung erst bei größeren Vorhaben.

Das heißt nicht, dass der iSFP sinnlos wäre. Er ordnet die Reihenfolge, und das spart bei einer mehrstufigen Sanierung deutlich mehr als 500 Euro. Nur als Bonus-Argument trägt er bei kleinen Maßnahmen nicht mehr.

Drei weitere Punkte zum iSFP-Bonus:

  • Ein Energieeffizienz-Experte muss eingebunden sein und das Vorliegen des iSFP bei der Technischen Projektbeschreibung bestätigen.
  • Ausgenommen sind Wärmeerzeuger, die Heizungsoptimierung zur Emissionsminderung sowie Fachplanung und Baubegleitung.
  • Der iSFP selbst muss aus der geförderten Energieberatung für Wohngebäude stammen.

Wie ein iSFP abläuft und was er kostet, steht im Ratgeber Sanierungsfahrplan (iSFP): Reihenfolge mit Bonus.

Eine dritte Möglichkeit neben KfW und BAFA übersehen viele: den Steuerbonus nach § 35c EStG. Er bringt 20 Prozent der Sanierungskosten über drei Jahre zurück, verlangt aber Selbstnutzung und schließt eine Förderung für dieselbe Maßnahme aus. Der Vergleich beider Wege steht im Ratgeber Modernisierungskredit: KfW, Bank oder Steuerbonus im Vergleich.

Wie beantragst du die Förderung?

Der wichtigste Grundsatz: Den Antrag stellst du, bevor die Maßnahme startet. Wer zuerst baut und dann fördern will, geht meist leer aus.

Beim Heizungstausch über die KfW 458 gibt es eine Besonderheit. Du schließt zuerst den Vertrag mit dem Fachunternehmen, allerdings mit einer aufschiebenden oder auflösenden Förderbedingung. Erst danach stellst du den Antrag im KfW-Zuschussportal, und zwar vor dem Einbau. Ohne diese Bedingung im Vertrag riskierst du die Förderung.

Wer die Bestätigung übernimmt, hängt von der Maßnahme ab. Für die Komplettsanierung zum Effizienzhaus (KfW 261) brauchst du einen Energie-Effizienz-Experten, der plant, bestätigt und die Umsetzung nachweist. Bei einzelnen Maßnahmen über das BAFA und beim Heizungstausch über die KfW reicht dagegen oft die Bestätigung des ausführenden Fachunternehmens. Bei der KfW läuft der Kredit über deine Bank, den Zuschuss beantragst du direkt. Beim BAFA stellst du den Antrag online.

Zuschuss oder Kredit: Was passt?

Ob sich ein Zuschuss oder ein Förderkredit mehr lohnt, hängt von deinem Vorhaben und deiner Finanzlage ab. Ein Zuschuss senkt die Kosten direkt und muss nicht zurückgezahlt werden. Ein Förderkredit hilft, wenn du eine große Summe finanzieren musst, und bringt über den Tilgungszuschuss ebenfalls einen echten Vorteil.

Bei kleineren Einzelmaßnahmen ist der Zuschuss meist der einfachere Weg. Bei einer Komplettsanierung führt oft kein Weg am KfW-Kredit vorbei.

„Vergleiche nicht nur die Förderquote, sondern die Gesamtkosten nach Förderung, inklusive Fachplanung und notwendiger Nebenarbeiten. Bei der Heizungsförderung ist ein Vertrag vor dem Antrag nicht automatisch schädlich, wenn er die vorgeschriebene aufschiebende oder auflösende Förderbedingung enthält. Übernimm diese Klausel aus den aktuellen KfW-Vorgaben, statt sie selbst zu formulieren.“

Jan-Philipp KöttingJan-Philipp Kötting
CEO von PropertyPilot

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Zusammenfassung

Für die energetische Sanierung zahlt der Staat mit, über das BAFA für Einzelmaßnahmen und über die KfW für Heizung und Komplettsanierung.

Beim Heizungstausch liegt der Deckel bei 70 Prozent von 28.000 Euro förderfähigen Kosten, also 19.600 Euro. Wer bis 30.000 Euro zu versteuerndes Haushaltsjahreseinkommen hat, mit Kind bis 40.000 Euro, kommt auf 80 Prozent und damit 22.400 Euro. Bei den Einzelmaßnahmen an der Gebäudehülle liegt die Grundförderung bei 15 Prozent.

Beim Effizienzhaus-Kredit gilt: Die Stufen 85 EE und 70 EE bringen keinen Tilgungszuschuss. Ab 55 EE sind es 5 Prozent, bei 40 EE zehn, dazu Boni für Nachhaltigkeitszertifizierung, serielle Sanierung und besonders schlechte Bestandsgebäude.

Ab dem 1. Februar 2027 sinken Höchstbetrag und Klimageschwindigkeitsbonus halbjährlich, im ersten Quartal 2027 kommt der Wertschöpfungsbonus. Wer ohnehin saniert, rechnet jetzt mit den besten Sätzen der nächsten Jahre.

Stell den Antrag vor Baubeginn und hol dir früh einen Energie-Effizienz-Experten dazu, ohne ihn geht es meist nicht.

Häufig gestellte Fragen zur Sanierung

Das BAFA gibt Zuschüsse für einzelne Sanierungsmaßnahmen wie Dämmung oder Fenster. Die KfW vergibt zinsgünstige Kredite für die Komplettsanierung zum Effizienzhaus und wickelt die Heizungsförderung ab. Beide arbeiten unter dem gemeinsamen Dach der Bundesförderung für effiziente Gebäude.

Ja, vor Beginn der Maßnahme. Beim Heizungstausch über die KfW 458 schließt du den Vertrag mit dem Fachunternehmen zuerst ab, allerdings unter einer aufschiebenden oder auflösenden Förderbedingung, und beantragst dann vor dem Einbau. Bei den übrigen Programmen gilt: erst der Antrag, dann die Beauftragung. Plane die Förderung deshalb ganz am Anfang ein.

Das hängt von der Maßnahme ab. Für die Komplettsanierung zum Effizienzhaus über die KfW 261 ist ein Energie-Effizienz-Experte Pflicht, der plant, bestätigt und die Umsetzung nachweist. Bei Einzelmaßnahmen über das BAFA und beim Heizungstausch über die KfW 458 genügt oft die Bestätigung des ausführenden Fachunternehmens. Die Kosten für die Beratung werden häufig selbst gefördert.

Im Regelfall 19.600 Euro für die erste Wohneinheit, das sind 70 Prozent des Förderhöchstbetrags von 28.000 Euro. Selbstnutzende Eigentümer mit bis zu 30.000 Euro zu versteuerndem Haushaltsjahreseinkommen kommen auf 80 Prozent und damit 22.400 Euro, mit Familienzuschlag gilt diese Grenze bis 40.000 Euro. Der Förderhöchstbetrag sinkt ab dem 1. Februar 2027 halbjährlich um 750 Euro.

Den Durchschnitt der zu versteuernden Einkommen aus dem zweiten und dritten Jahr vor dem Antragseingang. Für einen Antrag 2026 also 2023 und 2024. Nachgewiesen wird ausschließlich über die Einkommensteuerbescheide, minderjährige Haushaltsmitglieder zählen nicht mit.

Lebt mindestens ein minderjähriges Kind im Haushalt, sinkt das für den Einkommensbonus angerechnete Haushaltseinkommen einmalig um 10.000 Euro. Eine Familie mit 40.000 Euro zu versteuerndem Einkommen wird damit wie ein Haushalt mit 30.000 Euro behandelt und bekommt 40 statt 30 Prozent Einkommensbonus.

5 Prozentpunkte, aber nur auf den Teil der Investition, der über 30.000 Euro brutto liegt. Bei 40.000 Euro Investitionskosten sind das 5 Prozent auf 10.000 Euro, also 500 Euro. Unter 30.000 Euro Investition gibt es gar keinen Bonus. Bei mehreren Wohneinheiten steigt die Schwelle.

Nein. Eine Kumulierung der BEG-Förderung mit der steuerlichen Förderung der energetischen Gebäudesanierung ist ausgeschlossen. Du entscheidest dich für einen Weg. Der Zuschuss lässt sich dagegen mit dem Ergänzungskredit der KfW kombinieren.

Der Bewilligungszeitraum beträgt 36 Monate und kann nicht verlängert werden. Die geförderte Anlage oder der sanierte Gebäudeteil muss danach mindestens zehn Jahre zweckentsprechend genutzt werden.

Oft ja, je nach Programm und Vorhaben. Die genauen Kombinationsmöglichkeiten und Höchstgrenzen ändern sich aber regelmäßig. Prüfe die aktuellen Regeln vor der Antragstellung direkt bei KfW und BAFA oder mit einem Energieberater.

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Michel Frech
Über den Autor
Michel Frech

Studierter Betriebswirt, hat zuvor Startups mit aufgebaut und entwickelt heute das digitale Zuhause für die eigene Immobilie.

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Verwendete Quellen

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