Ob eine Wärmepumpe zu deinem Haus passt, entscheidet vor allem eine Zahl: die Vorlauftemperatur, mit der deine Heizkörper das Haus warm bekommen. Bleibt sie unter 55 Grad, funktioniert eine Wärmepumpe auch im unsanierten Altbau wirtschaftlich. Die Anschaffung liegt bei einem Einfamilienhaus meist zwischen 20.000 und 35.000 Euro, und davon übernimmt der Staat aktuell einen erheblichen Teil.
Passt eine Wärmepumpe überhaupt zu meinem Haus?
Eine Wärmepumpe holt Wärme aus Luft, Erdreich oder Grundwasser und hebt sie mit Strom auf Heiztemperatur. Je kleiner dieser Hub, desto weniger Strom braucht sie. Deshalb hängt alles an der Vorlauftemperatur deiner Heizung.
Und die kannst du selbst testen, ohne Berater und ohne Kosten.
Der 55-Grad-Test Stell die Vorlauftemperatur deiner Heizung an einem kalten Tag (idealerweise unter 0 Grad) auf 55 Grad herunter und dreh alle Thermostate voll auf. Lass das zwei bis drei Tage laufen. Wird das Haus in allen Räumen warm, sind deine Heizflächen groß genug für eine Wärmepumpe. Bleiben einzelne Räume kalt, brauchst du dort größere Heizkörper, aber deswegen fällt die Wärmepumpe noch nicht aus.
Drei Faktoren entscheiden zusätzlich:
- Heizwärmebedarf. Unter etwa 150 Kilowattstunden pro Quadratmeter und Jahr läuft eine Wärmepumpe wirtschaftlich. Über 180 wird es kritisch, weil die Effizienz einbricht.
Und ein rechtlicher Fixpunkt für die Förderung: Die BEG-EM-Richtlinie vom 17.07.2026 verlangt eine Jahresarbeitszahl von mindestens 3,0 (Nummer 3.4.6), rechnerisch nachgewiesen nach VDI 4650 Blatt 1: 2019-03. Wer darunter landet, bekommt keinen Zuschuss. - Platz. Die Außeneinheit braucht einen Aufstellort mit Abstand zum Nachbargrundstück, drinnen kommt ein Pufferspeicher dazu. - Stromanschluss. Ab 4,2 Kilowatt Leistung meldet dein Installateur die Anlage beim Netzbetreiber an.
Was bedeutet die Jahresarbeitszahl?
Die Jahresarbeitszahl (JAZ) ist das Verhältnis von abgegebener Wärme zu eingesetztem Strom über ein ganzes Jahr. JAZ 3,5 heißt: Aus 1 Kilowattstunde Strom werden 3,5 Kilowattstunden Wärme.
Diese eine Zahl entscheidet über deine Heizkosten.
Als Faustregel gilt: Jedes Grad weniger Vorlauftemperatur verbessert die JAZ um rund 2,5 Prozent. Zehn Grad weniger bringen also etwa einen halben JAZ-Punkt. Deshalb lohnt sich der hydraulische Abgleich fast immer, bevor du über Sanierung nachdenkst.
Was kostet eine Wärmepumpe?
Die Spannen sind groß, weil Gebäude, Wärmequelle und Erschließungsaufwand stark auseinandergehen.
Dazu kommen Posten, die in Angeboten gern untergehen: Pufferspeicher, Warmwasserspeicher, hydraulischer Abgleich, gegebenenfalls größere Heizkörper, Elektroarbeiten und der Rückbau der alten Anlage.
- Typische Angebotspreise 2026
Wie viel Förderung bekommst du?
Über die Heizungsförderung der KfW (Programm 458). Sie setzt sich aus einer Grundförderung und mehreren Boni zusammen, die addiert werden.
Gefördert werden maximal 28.000 Euro Kosten für die erste Wohneinheit. Darüber liegen zwei Deckel, und die verwechselt fast jede Übersicht:
Wer rechnerisch auf 76 Prozent kommt, bekommt also trotzdem nur 70 ausgezahlt. Bei einer Wärmepumpe für 32.000 Euro bleiben im Regelfall 12.400 Euro Eigenanteil, im untersten Einkommensband 9.600 Euro.
Und beim Einkommen zählt nicht das laufende Jahr. Die KfW nimmt den Durchschnitt der zu versteuernden Einkommen aus dem zweiten und dritten Jahr vor dem Antrag, für einen Antrag 2026 also 2023 und 2024, nachgewiesen über die Steuerbescheide.
Der Countdown läuft: das ist der wichtigste Satz in diesem Abschnitt Ab dem 1. Februar 2027 sinkt der Förderhöchstbetrag halbjährlich um 750 Euro, jeweils zum 1. Februar und 1. August. Der Klimageschwindigkeitsbonus sinkt zu denselben Terminen um 4 Prozentpunkte und ist im Sommer 2028 bei null. Für einen Selbstnutzer ohne Einkommensbonus kostet ein halbes Jahr Warten rund 1.400 Euro Zuschuss.
Zwei Änderungen vom 21. Juli 2026, die viele noch nicht kennen: Der frühere Effizienzbonus von 5 Prozent für natürliche Kältemittel oder Erdwärme ist ersatzlos entfallen, ebenso der Emissionsminderungszuschlag. Wer eine ältere Übersicht liest, rechnet zu hoch.
Und im ersten Quartal 2027 kommt der Wertschöpfungsbonus: Die Grundförderung sinkt dann für alle Wärmepumpen von 30 auf 15 Prozent, Wärmepumpen aus EU-Fertigung erhalten dafür 15 Prozent Wertschöpfungsbonus. Geräte ohne EU-Fertigung verlieren damit 15 Prozentpunkte.
Zwei Punkte, an denen Anträge regelmäßig scheitern:
- Der Antrag muss vor Beginn des Vorhabens gestellt werden. Ein unterschriebener Auftrag ohne aufschiebende Bedingung gilt als Beginn.
- Klimageschwindigkeits- und Einkommensbonus gibt es nur für selbstnutzende Eigentümer. Wer vermietet, bekommt die 30 Prozent Grundförderung.
Anträge, die vor dem 21. Juli 2026 zugesagt wurden, behalten die alten Bedingungen, die Mittel sind reserviert.
Die vollständige Rechnung über fünf Haushaltsprofile, den Antragsablauf in fünf Schritten und den Degressions-Zeitstrahl bis August 2028 stehen im Ratgeber Wärmepumpe-Förderung 2026: Zuschüsse sichern. Wie die Heizungsförderung neben den übrigen KfW- und BAFA-Programmen einzuordnen ist, steht im Ratgeber KfW-Förderung im Überblick.
Was kostet der Betrieb?
Der Stromverbrauch ergibt sich aus deinem Wärmebedarf geteilt durch die JAZ.
Beispiel: Ein Haus braucht 18.000 Kilowattstunden Wärme im Jahr. Bei JAZ 3,5 sind das rund 5.150 Kilowattstunden Strom. Bei JAZ 2,8 schon rund 6.430 Kilowattstunden. Der Unterschied von 0,7 JAZ-Punkten kostet dich also jedes Jahr rund 1.280 Kilowattstunden zusätzlich.
Zwei Hebel drücken den Strompreis:
- Wärmepumpentarif. Viele Versorger bieten separate Tarife für Wärmepumpen mit eigenem Zähler an.
- Reduzierte Netzentgelte nach § 14a EnWG. Seit dem 1. Januar 2024 ist die Teilnahme für steuerbare Verbrauchseinrichtungen über 4,2 Kilowatt verpflichtend. Im Gegenzug bekommst du eine Entlastung, entweder als pauschale Reduzierung des Netzentgelts (Modul 1) oder als prozentuale Senkung des Arbeitspreises (Modul 2). Der Netzbetreiber darf die Anlage dafür in Engpasssituationen auf 4,2 Kilowatt drosseln. Die Entlastung bekommst du unabhängig davon, ob tatsächlich gedrosselt wird.
Eine eigene Photovoltaikanlage senkt die Rechnung weiter, deckt im Winter aber nur einen kleinen Teil, weil Heizbedarf und Ertrag gegenläufig sind.
Was gilt rechtlich seit Juli 2026?
Das Gebäudemodernisierungsgesetz hat am 29. Juli 2026 das Gebäudeenergiegesetz abgelöst, verkündet am 28. Juli im Bundesgesetzblatt. Für dich als Eigentümer sind drei Punkte relevant.
Die 65-Prozent-Regel ist weg. Gestrichen wurden die §§ 71 bis 73 GEG, also die Anforderung von 65 Prozent erneuerbarer Energien, die Beratungspflicht beim Einbau von Öl- und Gasheizungen und das Betriebsverbot für alte Heizkessel. Du entscheidest wieder frei, welche Technik ins Haus kommt.
Was jetzt zulässig ist, listet § 42 GModG auf: Gas- und Ölheizung, Wärmepumpe, solarthermische Anlage, Biomasse- oder Wasserstoffheizung, Wärmepumpen-Hybridheizung, Solarthermie-Hybridheizung, KWK-Anlage, Stromdirektheizung, Fernwärmeanschluss und andere innovative Lösungen. Für jede Option gelten ergänzende Anforderungen. Die Wärmepumpe steht damit gleichberechtigt neben den übrigen Techniken und wird weiterhin am stärksten gefördert.
Dafür kommt die Bio-Treppe. Wer eine neue Gas- oder Ölheizung einbaut, muss einen steigenden Anteil biogener Brennstoffe oder Wasserstoff beimischen (§ 43 GModG):
Wärmepumpen-, Solarthermie- und Biomasse-Hybridheizungen erfüllen diese Anforderungen bis 2035 unter bestimmten Voraussetzungen ebenfalls. Ab 2035 braucht es dafür den Nachweis einer fachkundigen Person über den erneuerbaren Anteil.
Ab 2045 müssen Heizbrennstoffe vollständig klimaneutral sein. Dazu kommt eine Grüngas- und Grünölquote ab 2028, deren Details die Bundesregierung bis zum 1. Dezember 2026 in einem eigenen Gesetz regeln soll (§ 42a GModG).
Praktisch ändert die neue Technologiefreiheit an der Rechnung wenig. Eine Gasheizung, die ab 2029 teuren Biobrennstoff braucht und zusätzlich unter dem steigenden CO2-Preis liegt, ist über 20 Jahre gerechnet ein teurer Weg.
Wann lohnt sich eine Wärmepumpe nicht?
Diese Fälle gibt es, und sie werden in Verkaufsgesprächen selten angesprochen:
- Sehr hoher Wärmebedarf bei ungedämmter Hülle. Wenn du im Winter dauerhaft über 60 Grad Vorlauf brauchst, fällt die JAZ unter 2,7 und der Betrieb wird teurer als mit Gas. Erst Fenster, Dach oder Heizflächen angehen. Die Reihenfolge steht im Ratgeber Energetische Sanierung: was lohnt sich wann.
- Kurzer Verbleib im Haus. Wenn du in zwei Jahren verkaufst, holst du die Investition über die Heizkosten nicht rein. Sie kann sich trotzdem im Kaufpreis und in der Energieeffizienzklasse niederschlagen, siehe Ratgeber Energieausweis: Pflicht, Kosten, Ablauf.
- Denkmalschutz oder Aufstellprobleme. Enge Reihenhausgrundstücke mit strengen Abstandsregeln zum Nachbarn machen die Außeneinheit manchmal unmöglich.
In allen drei Fällen lautet die ehrliche Antwort: erst rechnen lassen, dann entscheiden. Du legst dich hier für rund 20 Jahre fest.
„Der 55-Grad-Test ist ein guter Filter vor dem ersten Angebot, ersetzt aber keine Heizlastberechnung. Lass dir vor der Unterschrift für jeden Raum die berechnete Heizlast, die geplante Vorlauftemperatur und die erwartete Jahresarbeitszahl zeigen. Fehlen diese drei Werte, vergleichst du Gerätepreise, aber noch keine belastbaren Lösungen.“
Jan-Philipp KöttingCEO PropertyPilot
Zusammenfassung
Mach den 55-Grad-Test, bevor du das erste Angebot einholst. Er sagt dir für null Euro, ob deine Heizflächen reichen. Danach entscheidet die Jahresarbeitszahl über die Betriebskosten: ab 3,0 rechnet sich die Wärmepumpe gegenüber Gas, darunter solltest du zuerst an Heizkörper oder Hülle. Bei den Kosten liegt die Luft-Wasser-Variante im Einfamilienhaus meist zwischen 20.000 und 35.000 Euro. Davon übernimmt die Heizungsförderung im Regelfall bis zu 19.600 Euro, bei kleinen Einkommen bis zu 22.400 Euro. Ab Februar 2027 sinken Höchstbetrag und Bonus halbjährlich. Wer ohnehin tauschen muss, verliert durch Warten Geld, für einen Selbstnutzer ohne Einkommensbonus rund 1.400 Euro je Halbjahr.
Häufig gestellte Fragen zur Sanierung
Studierter Betriebswirt, hat zuvor Startups mit aufgebaut und entwickelt heute das digitale Zuhause für die eigene Immobilie.
Alle Artikel von Michel Frech →Verwendete Quellen
- Bundesregierung, Überblick zum Gebäudemodernisierungsgesetz
- Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen (BMWSB), Gebäudeenergiegesetz und Nachfolgeregelungen
- BBSR, GEG-Infoportal, Neuregelungen mit dem Gebäudemodernisierungsgesetz (GModG)
- BBSR, GEG-Infoportal, Optionen beim Heizungseinbau nach § 42 GModG
- Bundesgesetzblatt 2026 I Nr. 226 vom 28.07.2026, Verkündung des GModG
- BMWE, Förderrichtlinie BEG EM vom 17. Juli 2026. Quelle für die Mindest-JAZ von 3,0 (Nummer 3.4.6, Nachweis nach VDI 4650 Blatt 1: 2019-03), die Ökodesign-Effizienzwerte je Wärmequelle (Nummer 3.4.2), die Schallgrenze 10 dB unter EU 813/2013 (Nummer 3.4.5), die Netzdienlichkeit nach § 14a EnWG mit EEBUS-Pflicht ab 01.07.2027 (Nummer 3.4.3) und die Kältemittel-Frist 01.01.2028 (Nummer 3.4.4). Als PDF im Projektordner abgelegt.
- KfW, Merkblatt Zuschuss Nr. 458 "BEG Heizungsförderung für Privatpersonen, Wohngebäude", Stand 07/2026, Bestellnummer 600 000 5131, gültig ab 21.07.2026. Quelle für Grundförderung, die Obergrenzen von 70 und 80 Prozent, Förderhöchstbetrag, Klimageschwindigkeitsbonus mit Degression, Einkommensbonus-Staffel, Familienzuschlag und die Ermittlung des Haushaltsjahreseinkommens. Als PDF im Projektordner abgelegt.
- KfW, Pressemitteilung vom 08.07.2026, "Anpassungen in den KfW-Produkten der Bundesförderung für effiziente Gebäude, Start Umstellungsphase". Quelle für den Wegfall von Effizienzbonus und Emissionsminderungszuschlag sowie den Wertschöpfungsbonus ab dem ersten Quartal 2027
- BMWE, Meldung vom 09.07.2026, neue Gebäudeförderung ab 21. Juli
- KfW, Zuschuss Heizungsförderung Programm 458
- Bundesnetzagentur, Festlegungen zu steuerbaren Verbrauchseinrichtungen nach § 14a EnWG
- Energiewirtschaftsgesetz (EnWG) § 14a
- Bundesverband Wärmepumpe (BWP), Praxisratgeber zum Anschluss von Wärmepumpen nach § 14a
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