Zum Inhalt springen
PropertyPilot

Wohnung verkaufen: Der komplette Leitfaden

Michel FrechVon Michel FrechVeröffentlicht: 6. Juli 2026Lesezeit: 4 Minuten
Eigentumswohnung, die verkauft werden soll
Eigentumswohnung, die verkauft werden soll

Eine Eigentumswohnung verkaufst du im Grundsatz wie ein Haus: Wert ermitteln, Unterlagen sammeln, vermarkten, verhandeln, beim Notar beurkunden. Der Unterschied liegt in den Besonderheiten der Wohnungseigentümergemeinschaft. Du brauchst zusätzliche Unterlagen wie die Teilungserklärung und die Protokolle der Eigentümerversammlungen, und das Hausgeld wird für Käufer zum Thema.

Das Wichtigste in 60 Sekunden • Der Ablauf ist wie beim Hausverkauf. Den kompletten Weg beschreibt der Ratgeber Haus verkaufen. • Zusätzlich brauchst du Teilungserklärung, Wirtschaftsplan, die letzten Protokolle der Eigentümerversammlung und den Stand der Instandhaltungsrücklage. • Das Hausgeld ist für Käufer ein Kaufkriterium. Eine gut gefüllte Rücklage ist ein Pluspunkt. • Vermietete Wohnungen bringen oft weniger als bezahlbar freie, weil der Käufer nicht selbst einziehen kann. • Anstehende Sanierungen der Gemeinschaft solltest du offen ansprechen.

Wie läuft der Verkauf einer Wohnung ab?

Der grundsätzliche Ablauf ist derselbe wie beim Haus: Wert ermitteln, Unterlagen zusammenstellen, über einen Makler entscheiden, Angebotspreis festlegen, vermarkten, besichtigen, verhandeln und beim Notar beurkunden.

Den vollständigen Weg mit allen zehn Schritten beschreibt der Ratgeber Haus verkaufen. Dieser Beitrag konzentriert sich auf das, was bei einer Eigentumswohnung dazukommt.

Welche Unterlagen brauchst du zusätzlich?

Zusätzliche Unterlagen beim Verkauf einer Eigentumswohnung
Zusätzliche Unterlagen beim Verkauf einer Eigentumswohnung
Download

Bei einer Wohnung fragen Käufer und Banken mehr Papiere ab als beim Haus, weil die Wohnung Teil einer Gemeinschaft ist. Neben den üblichen Verkaufsunterlagen brauchst du die Dokumente rund um die Wohnungseigentümergemeinschaft.

Zusätzliche UnterlageWarum sie zählt
TeilungserklärungRegelt, was Sondereigentum und was Gemeinschaftseigentum ist
Protokolle der EigentümerversammlungenZeigen beschlossene und geplante Maßnahmen
Wirtschaftsplan und HausgeldabrechnungBelegen die laufenden Kosten
Nachweis der InstandhaltungsrücklageZeigt, wie gut die Gemeinschaft für Reparaturen gerüstet ist

Die Grundunterlagen wie Grundbuchauszug und Energieausweis stehen in der Unterlagen-Checkliste.

Was bedeutet die WEG für den Verkauf?

Deine Wohnung gehört zu einer Wohnungseigentümergemeinschaft, kurz WEG. Das heißt: Über das Gemeinschaftseigentum, also Dach, Fassade, Treppenhaus und Heizung, entscheiden alle Eigentümer zusammen.

Für den Käufer ist das wichtig, denn er tritt in diese Gemeinschaft ein. Er übernimmt anteilig die laufenden Kosten und die beschlossenen Maßnahmen. Beschlüsse aus den Protokollen, etwa eine anstehende Fassadensanierung, gehören deshalb offen auf den Tisch. Was in der WEG grundsätzlich gilt, erklärt der Ratgeber WEG für Wohnungseigentümer.

Warum das Hausgeld über den Preis mitentscheidet

Das Hausgeld ist die monatliche Zahlung an die Gemeinschaft für Betrieb, Verwaltung und Rücklage. Käufer rechnen es in ihre laufenden Kosten ein, genau wie Zins und Tilgung.

Ein moderates Hausgeld und eine gut gefüllte Instandhaltungsrücklage sind ein echter Pluspunkt im Verkauf. Ein hohes Hausgeld oder eine leere Rücklage drücken dagegen den Preis, weil dem Käufer bald eine Sonderumlage droht. Was im Hausgeld steckt, steht im Ratgeber Hausgeld.

Vermietet oder frei verkaufen?

Ob die Wohnung vermietet oder frei ist, beeinflusst den Preis deutlich. Eine freie Wohnung spricht auch Selbstnutzer an und bringt meist mehr. Eine vermietete Wohnung interessiert vor allem Kapitalanleger, denen die Rendite zählt.

Wichtig: Beim Verkauf gilt Kauf bricht nicht Miete. Der Mietvertrag läuft mit dem neuen Eigentümer weiter, der Mieter muss nicht ausziehen. Das schränkt den Käuferkreis ein und wirkt sich auf den Preis aus.

„Beim Verkauf einer Eigentumswohnung werden Hausgeld und Instandhaltungsrücklage häufig unterschätzt. Für Käufer sind sie jedoch zentrale Kostenfaktoren, weil sie zeigen, wie solide die Gemeinschaft wirtschaftet und ob größere Sonderumlagen drohen.“

Jan-Philipp KöttingJan-Philipp Kötting
CEO von PropertyPilot

Kenn den Wert deiner Wohnung

Bevor du verkaufst, lohnt sich ein realistischer Blick auf den Wert. Mit PropertyPilot bewertest du deine Wohnung kostenlos, behältst die Wertentwicklung im Blick und gehst vorbereitet in den Verkauf. Alles in einer App, kostenlos zum Start.

Jetzt kostenlos starten

Zusammenfassung

Eine Wohnung verkaufst du wie ein Haus, mit ein paar Extras. Du brauchst die Unterlagen der Gemeinschaft, allen voran Teilungserklärung, Protokolle und den Stand der Rücklage. Das Hausgeld ist ein Kaufkriterium, deshalb spielt eine gut gefüllte Rücklage für dich. Und kläre früh, ob du vermietet oder frei verkaufst, denn das entscheidet über den Käuferkreis und den Preis. Den restlichen Ablauf findest du im Ratgeber Haus verkaufen.

Häufig gestellte Fragen

Zu den üblichen Verkaufsunterlagen kommen die Dokumente der Wohnungseigentümergemeinschaft: Teilungserklärung, die letzten Protokolle der Eigentümerversammlung, der Wirtschaftsplan mit Hausgeldabrechnung und ein Nachweis der Instandhaltungsrücklage. Diese Papiere fragen Käufer und Banken bei einer Eigentumswohnung ab.

Ja. Der Mietvertrag läuft mit dem neuen Eigentümer weiter, denn Kauf bricht nicht Miete. Der Mieter muss also nicht ausziehen. Das spricht vor allem Kapitalanleger an und wirkt sich meist preismindernd aus, weil Selbstnutzer nicht einziehen können.

Käufer rechnen das Hausgeld zu ihren laufenden Kosten. Ein moderates Hausgeld und eine gut gefüllte Rücklage sind ein Verkaufsargument. Ein hohes Hausgeld oder eine leere Rücklage drücken den Preis, weil dem Käufer eine Sonderumlage drohen kann.

In den meisten Fällen nicht. Nur wenn die Teilungserklärung eine sogenannte Veräußerungsbeschränkung enthält, braucht der Verkauf die Zustimmung des Verwalters oder der Gemeinschaft. Ein Blick in die Teilungserklärung klärt das früh.

Sondereigentum ist deine Wohnung selbst, also die Räume, die dir allein gehören. Gemeinschaftseigentum sind die Teile, die allen gehören, etwa Dach, Fassade, Treppenhaus und Heizung. Die Teilungserklärung legt fest, was wozu zählt.

War dieser Artikel hilfreich?
Michel Frech
Über den Autor
Michel Frech

Studierter Betriebswirt, hat zuvor Startups mit aufgebaut und entwickelt heute das digitale Zuhause für die eigene Immobilie.

Alle Artikel von Michel Frech

Verwendete Quellen

  • Wohnungseigentumsgesetz (WEG), Sonder- und Gemeinschaftseigentum
  • Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) § 566, "Kauf bricht nicht Miete"
  • Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) § 311b, notarielle Beurkundung
Transparenzhinweis

Dieser Ratgeber wurde mit KI-Unterstützung erstellt und anschließend redaktionell geprüft. Wir freuen uns über Hinweise und Korrekturen an support@propertypilot.eu.

Disclaimer

Die Informationen, Empfehlungen und juristischen Erläuterungen in unserem Ratgeber stellen ausschließlich unverbindliche Informationen ohne jede Gewähr und Anspruch auf Richtigkeit und Vollständigkeit dar. Es handelt sich nicht um eine Rechtsberatung im eigentlichen Sinne und kann und soll diese nicht ersetzen. Bei Bedarf empfehlen wir gerne, einen geeigneten Rechtsanwalt zu konsultieren.

Bleib auf Kurs

Wo willst du als Nächstes hin? Diese Ratgeber bringen dich einen Schritt weiter.

Verkaufe nicht unter Wert.

Starte mit einer kostenlosen Preiseinschätzung und erfahre, wie du deinen Verkauf sicher und schnell vorbereitest.

Verkaufspreis prüfen