Zum Inhalt springen
PropertyPilot

Maklerprovision: Wer zahlt wie viel?

Michel FrechVon Michel FrechVeröffentlicht: 8. Juli 2026Lesezeit: 4 Minuten
Berechnung der Maklerprovision beim Immobilienverkauf
Berechnung der Maklerprovision beim Immobilienverkauf

Die Maklerprovision liegt beim Immobilienverkauf je nach Bundesland zwischen 5,95 und 7,14 Prozent des Kaufpreises inklusive Mehrwertsteuer. Seit Dezember 2020 teilen sich Käufer und Verkäufer diese Provision beim Verkauf von Häusern und Wohnungen an Privatpersonen in der Regel zu gleichen Teilen. Die genaue Höhe ist verhandelbar und im Maklervertrag festgehalten.

Das Wichtigste in 60 Sekunden • Die Provision liegt je nach Bundesland bei 5,95 bis 7,14 Prozent des Kaufpreises inklusive Mehrwertsteuer. • Seit Dezember 2020 teilen sich Käufer und Verkäufer die Provision meist hälftig. • Der Verkäufer darf keinen höheren Anteil auf den Käufer abwälzen als er selbst trägt. • Die Provision wird mit dem wirksamen Kaufvertrag fällig. • Die Höhe ist verhandelbar, gerade bei teuren oder gut verkäuflichen Objekten.

Was ist die Maklerprovision?

Die Maklerprovision, auch Courtage genannt, ist das Honorar des Maklers für die erfolgreiche Vermittlung. Sie fällt nur an, wenn durch seine Arbeit ein Kaufvertrag zustande kommt. Kommt kein Verkauf zustande, gibt es in der Regel auch keine Provision.

Ihre Höhe wird als Prozentsatz des Kaufpreises vereinbart und im Maklervertrag festgehalten.

Wie hoch ist die Maklerprovision?

Infografik: Maklerprovision: Wer zahlt wie viel?
Infografik: Maklerprovision: Wer zahlt wie viel?
Download

Üblich sind je nach Bundesland 5,95 bis 7,14 Prozent des Kaufpreises inklusive Mehrwertsteuer. Bei der geteilten Provision entfällt auf dich als Verkäufer meist die Hälfte, also grob 2,98 bis 3,57 Prozent.

Die Sätze sind marktübliche Richtwerte, keine gesetzlich festen Gebühren. Verhandelbar bleibt jeder Wert, gerade bei teuren oder gut verkäuflichen Objekten.

BundeslandGesamtprovision (inkl. MwSt)Anteil Verkäufer (Hälfte)
Baden-Württemberg7,14 %3,57 %
Bayern7,14 %3,57 %
Berlin7,14 %3,57 %
Brandenburg7,14 %3,57 %
Bremen5,95 %2,98 %
Hamburg6,25 %3,12 %
Hessen5,95 %2,98 %
Mecklenburg-Vorpommern5,95 %2,98 %
Niedersachsen (Region A)7,14 %3,57 %
Niedersachsen (Region B)4,76 bis 5,95 %2,38 bis 2,98 %
Nordrhein-Westfalen7,14 %3,57 %
Rheinland-Pfalz7,14 %3,57 %
Saarland7,14 %3,57 %
Sachsen7,14 %3,57 %
Sachsen-Anhalt7,14 %3,57 %
Schleswig-Holstein7,14 %3,57 %
Thüringen7,14 %3,57 %

Quelle: PropertyPilot-Redaktion und eigene Recherche, Stand Juli 2026.

Ein konkretes Beispiel: Bei 7,14 Prozent Gesamtprovision und hälftiger Teilung zahlst du als Verkäufer diese Beträge.

KaufpreisGesamtprovision (7,14 % inkl. MwSt)Anteil Verkäufer (Hälfte)
300.000 Eurorund 21.400 Eurorund 10.700 Euro
400.000 Eurorund 28.600 Eurorund 14.300 Euro
500.000 Eurorund 35.700 Eurorund 17.850 Euro

Wer zahlt die Maklerprovision?

Seit dem 23. Dezember 2020 gilt beim Verkauf von Wohnungen und Einfamilienhäusern an Verbraucher eine Teilung. Beauftragt eine Seite den Makler, trägt sie mindestens die Hälfte der Provision. Auf die andere Seite darf höchstens der gleiche Anteil umgelegt werden.

Praktisch heißt das: Der Verkäufer kann nicht mehr die komplette Provision auf den Käufer abwälzen. Beide zahlen meist zu gleichen Teilen. Bei vermieteten Mehrfamilienhäusern oder Gewerbeobjekten gelten die alten, frei verhandelbaren Regeln weiter.

Wann wird die Provision fällig?

Die Provision wird fällig, wenn drei Dinge zusammenkommen: ein wirksamer Maklervertrag, der nachweisbare Beitrag des Maklers zum Abschluss und der zustande gekommene Kaufvertrag. In der Regel zahlst du nach der notariellen Beurkundung.

Ohne erfolgreichen Verkauf entsteht kein Anspruch, es sei denn, ihr habt ausdrücklich etwas anderes vereinbart.

„Die Maklerprovision ist verhandelbar, aber der Preis allein sollte nicht über die Wahl entscheiden. Ein guter Makler kennt den lokalen Markt, bewertet realistisch, kommuniziert transparent und kann nachvollziehbar erklären, wie er den Verkauf vorbereitet und steuert.“

Jan-Philipp KöttingJan-Philipp Kötting
CEO von PropertyPilot

Rechne mit klaren Zahlen

Bevor du einen Makler beauftragst, hilft ein realistischer Blick auf den Wert deiner Immobilie. Mit PropertyPilot bewertest du kostenlos und siehst, in welcher Größenordnung sich Preis und Provision bewegen. Alles in einer App, kostenlos zum Start.

Jetzt kostenlos starten

Zusammenfassung

Die Maklerprovision liegt je nach Bundesland bei 5,95 bis 7,14 Prozent inklusive Mehrwertsteuer und wird seit Dezember 2020 zwischen Käufer und Verkäufer geteilt. Für dich als Verkäufer heißt das meist die Hälfte, fällig mit dem Kaufvertrag. Die Höhe steht nicht in Stein, gerade bei teuren Objekten lohnt sich das Verhandeln. Rechne den Betrag früh in deine Kalkulation ein, damit am Ende die Zahlen stimmen.

Häufig gestellte Fragen

Bei der üblichen Teilung zahlt der Verkäufer etwa die Hälfte der Gesamtprovision, also grob 2,98 bis 3,57 Prozent des Kaufpreises inklusive Mehrwertsteuer. Bei einer Immobilie um 400.000 Euro sind das rund 14.300 Euro. Der genaue Satz hängt vom Bundesland und der Vereinbarung ab.

Ja. Es gibt keinen gesetzlich festen Satz, nur ortsübliche Größen. Gerade bei hochpreisigen oder leicht verkäuflichen Objekten lohnt sich das Verhandeln. Wichtig ist, den vereinbarten Satz schriftlich im Maklervertrag festzuhalten.

In der Regel nicht. Die Provision entsteht erst mit dem wirksamen Kaufvertrag. Platzt der Verkauf vorher, entsteht meist kein Anspruch. Prüfe aber deinen Maklervertrag auf abweichende Klauseln.

Nach der notariellen Beurkundung des Kaufvertrags, sobald der Anspruch entstanden ist. Üblich ist eine Zahlung innerhalb weniger Tage nach Rechnungsstellung. Der genaue Zeitpunkt steht im Maklervertrag.

War dieser Artikel hilfreich?
Michel Frech
Über den Autor
Michel Frech

Studierter Betriebswirt, hat zuvor Startups mit aufgebaut und entwickelt heute das digitale Zuhause für die eigene Immobilie.

Alle Artikel von Michel Frech

Verwendete Quellen

  • Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) §§ 656a bis 656d, Maklerprovision und Kostenteilung
  • Gesetz über die Verteilung der Maklerkosten bei Kaufverträgen (seit 23.12.2020)
  • Provisionssätze je Bundesland: PropertyPilot-Redaktion und eigene Recherche, Stand Juli 2026
Transparenzhinweis

Dieser Ratgeber wurde mit KI-Unterstützung erstellt und anschließend redaktionell geprüft. Wir freuen uns über Hinweise und Korrekturen an support@propertypilot.eu.

Disclaimer

Die Informationen, Empfehlungen und juristischen Erläuterungen in unserem Ratgeber stellen ausschließlich unverbindliche Informationen ohne jede Gewähr und Anspruch auf Richtigkeit und Vollständigkeit dar. Es handelt sich nicht um eine Rechtsberatung im eigentlichen Sinne und kann und soll diese nicht ersetzen. Bei Bedarf empfehlen wir gerne, einen geeigneten Rechtsanwalt zu konsultieren.

Bleib auf Kurs

Wo willst du als Nächstes hin? Diese Ratgeber bringen dich einen Schritt weiter.

Verkaufe nicht unter Wert.

Starte mit einer kostenlosen Preiseinschätzung und erfahre, wie du deinen Verkauf sicher und schnell vorbereitest.

Verkaufspreis prüfen